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- Dieses Thema hat 47 Antworten und 13 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert vor 7 Jahren, 3 Monaten von Xsara3112.
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30. Dezember 2016 um 17:18 Uhr #278660
Ab 1.1.2017 gibt es ein paar Änderungen für Radfahrer im Straßenverkehr.
Diese betreffen die Ampelregelungen für Radfahrer.Ab 1.4.2017 ändern sich zudem die Regelungen für Radfahrer in Einbahnstraßen.
Nachzulesen ist alles unter diesem Link:
https://www.bussgeldkatalog.org/verkehrsrecht/#welche_ampel_gilt_fuer_radfahrer30. Dezember 2016 um 18:33 Uhr #278665hmm, nach meinem Verkehrsregelverständnis ist da nix Neues dabei
1. wenn es eine Fahrradampel gibt, ist es doch eigentlich logisch, dass die für mich gilt, wenn mit Fahhrad unterwegs
2. dass Einbahnstraßen nur dann in entgegengesetzter Richtung befahren werden dürfen, wenn ausgeschildert, ist … auch logisch, oder?30. Dezember 2016 um 18:37 Uhr #2786672. dass Einbahnstraßen nur dann in entgegengesetzter Richtung befahren werden dürfen, wenn ausgeschildert, ist … auch logisch, oder?
Lies dir die Regelungen für die Einbahnstraßen mal etwas genauer durch. Diese Regelung mit den entgegengesetztem Fahren in der Einbahnstraße gilt dann nicht mehr, diese Schilder werden dann üngültig. Bedeutet m.m. nach, das diese ganze Regelung dann entfällt und Radfahrer auch nurno ch in die Richtung fahren dürfen, wie die Einbahnstraße führt.
30. Dezember 2016 um 18:44 Uhr #278668ah, stimmt – das steht weiter unten
nuja, ich hatte eh immer ein ungutes Gefühl dabei, weil ich mir nie sicher war, ob die entgegenkommenden Autofahrer die Ausnahmeregel auch kennen oder wenn nicht, mich vielleicht pädagogisch-wertvoll von der Straße drängenallerdings hätte ich mir eher mehr Informationen für Autofahrer gewünscht als das Abschaffen der Schilderregelung
30. Dezember 2016 um 18:50 Uhr #278669Doch, ich kenne diese Regelung schon, aber die Radfahrer fuhren, nachdem die Stadt das eingeführt hatte noch idiotischer. Da musste man echt Angst haben, das man irgendwann einen Radfahrer auf der Haube liegen hat.
Finde ich auch richtig, das diese Rgelung wieder abgeschafft wird. Gerade in engen Straßen ist es für beide Seiten (radfahrer und Autofahrer) schon schwer genug aneinander vorbei zu kommen.30. Dezember 2016 um 19:06 Uhr #278671Ich hatte, wie viele andere Verkehrsteilnehmer, den Eindruck, daß egal welche Verkehrsregeln eingeführt oder abgeschafft worden, es einen Teil der Radfahrer überhaupt nicht interessierte.
Alleine die Beleuchtungspflicht in der dunklen Jahreszeit halten Fahrradfahrer für einen Witz, und der Streifenwagen fährt auch einfach ohne Reaktion vorbei.
Im Falle des Falles ist ja sowieso der Autofahrer schuld, wenn etwas passiert.30. Dezember 2016 um 19:14 Uhr #278672Die meisten Einbahnstraßen sind nur deswegen relativ eng, weil auf einer Seite geparkt wird. Und dann hat eben der ggf. zu warten, auf dessen Seite das Hindernis ist.
Im Übrigen habe ich anderswo bisher noch nichts von dieser Änderung gelesen.30. Dezember 2016 um 19:24 Uhr #278673Die meisten Einbahnstraßen sind nur deswegen relativ eng, weil auf einer Seite geparkt wird. Und dann hat eben der ggf. zu warten, auf dessen Seite das Hindernis ist.
Das stimmt schon, aber wo sollen die Autos sonst parken, wenn es nicht gerade eine Reihenhaussiedlung ist, wo an jedem Haus mind. eine Garage dran ist.
Und Radfahrer Platz zu machen, wenn sie dir entgegen kommen ist auch so eine Sache. Grundsätzlich ist der Radfahrer im Recht, aber wo soll man als Autofahrer hin, wenn keeine Lücke ist. Der Radfahrer kann notfalls absteigen und auf dem Fusweg ausweichen, wenn vorhanden.Ich hoffe, das die Stadt das möglichst bald umsetzt, also das diese Regelung wieder rückgängig gemacht wird.
@murphy
Den Eindruck habe ich auch immer. Die StVO scheint für viele Radfahrer ein Buch mit 7 Siegeln zu sein. Und wenn mal einen Radfahrer auf seinen Fehler hinweist, wird man noch blöd angemacht.30. Dezember 2016 um 19:56 Uhr #278675Die Neuregelung würde für Halle bedeuten, dass Radfahrer weder die Große noch die (überwiegend) die Kleine Ulrichstraße stadtauswärts in Richtung Norden benutzen könnten, dazu auch noch einen Teil der Geiststraße. Sollte dies so sein, wird den meisten Radfahrern Neurelung am A….. vorbeigehen, es sei denn, die Stadt ändert die gesamte Ausschilderung/Verkehrsführung und zeigt dem Autoverkehr mal die A….karte.
30. Dezember 2016 um 20:04 Uhr #278676@SfK
Ich hoffe, wenn die Regelung, wie oben geschrieben in Kraft gesetzt wird, das auch vermehrt kontrolliert wird.
Abgesehen davon, die Gr. Ulrichstraße war nie „Einbahnstraße“. Die konnte und durfte schon immer von Radfahrern in beiden Richtungen befahren werden, ebenso die Gr. Steinstraße. Auch die Geiststr. durfte schon immer in beiden Richtungen voin Radfahrer befahren werden.Man merkt, du kennst dich weder in Halle aus, noch mit der StVO. Diese Regelung würde die „echten“ Einbahnstraßen betreffen, also z.B. Barfüßerstr., Schulstr., Mittelstr., Brüderstr., Neunhäuser, etc.
30. Dezember 2016 um 20:12 Uhr #278677Die große Geiststraße ist als EInbahnstraße ausgeschildert und an der Stelle, wo der Fahrradweg endet, wäre kein weiterkommen mehr. Es gibt im Übrigen noch weit mehr Einbahnstraßen, die ein Hindernis für den Radverkehr darstellen würden.
30. Dezember 2016 um 20:29 Uhr #278678„wo soll man als Autofahrer hin, wenn keeine Lücke ist. Der Radfahrer kann notfalls absteigen und auf dem Fusweg ausweichen“
Zum einen, in engen Straßen, wo auf „meiner“ Seite geparkt wird, muss ich vorausschauend fahren und bei Gegenverkehr ggf in einer Lücke warten. Zum anderen, meist ist noch Platz, nur kann der Kraftfahrer eben nicht mit dem „normalen“ Abstand am Hindernis vorbeirauschen, sondern nur langsam mit minimalem Abstand.Und die StVO ist für viele Kraftfahrer nach der Prüfung unbekannt.
Fußwege, Radwege sind Sonderwege, da haben Kfz nichts zu suchen. Und?Die Einfahrt in die Mansfelder Straße von der Klausbrücke ist für Kfz verboten, und?
30. Dezember 2016 um 20:30 Uhr #278679@SfK
Dann musst du eben den gleichen „Umweg“ nehmen wie die Autofahrer. Nur wegen jemanden wie dich, wird man nicht die StVO ändern.
Das Thema Geiststraße hatten wir schon einmal, das ist KEINE Einbahnstraße. Es ist lediglich für Autofahrer verboten, vom Uniring/Moritzburgring aus in die Geiststraße einzufahren. Nur weil der Radweg irgend wann endet, heisst das nicht, das du da nicht weiterfahren darfst. Dann musst du eben auf der Fahrbahn weiterfahren. Aber bitte vorher schauen, das keine „Elektrische“ von hinten kommt.30. Dezember 2016 um 20:35 Uhr #278680@SfK
Dann musst du eben den gleichen „Umweg“ nehmen wie die Autofahrer. Nur wegen jemanden wie dich, wird man nicht die StVO ändern.
Das Thema Geiststraße hatten wir schon einmal, das ist KEINE Einbahnstraße. Es ist lediglich für Autofahrer verboten, vom Uniring/Moritzburgring aus in die Geiststraße einzufahren. Nur weil der Radweg irgend wann endet, heisst das nicht, das du da nicht weiterfahren darfst. Dann musst du eben auf der Fahrbahn weiterfahren. Aber bitte vorher schauen, das keine „Elektrische“ von hinten kommt.Bin eben vor 2h dort gewesen. Ist ein rotes Schild mit einem weißen Querbalken dort. Wenn du es nicht glaubst, dann bewege jetzt deinen Hintern hoch.
30. Dezember 2016 um 20:36 Uhr #278681Und die StVO ist für viele Kraftfahrer nach der Prüfung unbekannt.
Für mich nicht. Was nicht heissen soll das ich keine Fehler mache. Ich versuche mich soweit es geht an die StVO zu halten.
Trotzdem bin ich dafür, diese „Sonderegelung“ für Radfahrer wieder abzuschaffen, so wie es ab 1.4.2017 der Fall sein soll.30. Dezember 2016 um 20:43 Uhr #278682@SfK
Wenn dem so ist, dann hast du Pech gehabt und musst wohl oder über dann deinen Drahtesel schieben.30. Dezember 2016 um 20:49 Uhr #278683Nö. Es wird sich dort was ändern.
30. Dezember 2016 um 20:52 Uhr #278684Nur wegen dir wird bestimmt nichts geändert. Weder etwas an den Verkehrszeichen, noch an der StVO.
30. Dezember 2016 um 21:08 Uhr #278685Ach, kein Problem. Das Zeichen 260 gibt es günstig zu kaufen.
30. Dezember 2016 um 21:09 Uhr #278686Das dürfte sich nur auf „echte“ Einbahnstraßen beziehen, für unechte (ohne Einbahnstraßen-Vz, nur Einfahrtsverbot) gilt das nicht.
30. Dezember 2016 um 21:19 Uhr #278687Ach, kein Problem. Das Zeichen 260 gibt es günstig zu kaufen.
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Dieses Zeichen verbietet nur die Einfart motorisierter Fahrzeuge, als Radfahrer/in darfst du da also lang fahren.
30. Dezember 2016 um 21:20 Uhr #278688Deswegen werde ich so eins für die Geiststraße bestellen. 🙂
30. Dezember 2016 um 21:20 Uhr #278689Das dürfte sich nur auf „echte“ Einbahnstraßen beziehen, für unechte (ohne Einbahnstraßen-Vz, nur Einfahrtsverbot) gilt das nicht.
Wie sieht denn das Zeichen für die unechten Einbahnstraßen aus?
30. Dezember 2016 um 21:29 Uhr #278690Deswegen werde ich so eins für die Geiststraße bestellen. 🙂
Du bist echt „dümmer“ als die Polizei erlaubt. Wirst du erwischt, wie du das Schild austauscht, wird es richtig teuer für dich.
Du solltest echt mal von einem Arzt untersucht werden, ob du überhaupt geeignet bist am Straßenverkehr teilnehmen zu dürfen. Du solltest echt langsam mal kapieren, das es für Radfahrer keine Sonderegelungen gibt, schon gar nicht für solche wie dich.Es gibt keine „unechten“ Einbahnstraßen. Selbst wenn man eine Straße nur von einer Seite befahren darf, muss das nicht zwangsläufig eine eine Einbahnstraße sein. Und genauso verhält es sich mit der Gr. Ulrichstr., der Gr. Steinstraße und der Geiststr. Diese sind zwar keine Einbahnstraßen, dürfen aber trotzdem nur in einer Richtung von motorisierten Fahrzeugen befahren werden, ausgenommen Straßenbahnen.
30. Dezember 2016 um 21:33 Uhr #278691Ich weiß nicht, was du hast, aber ein Schild zu bestellen, ist noch erlaubt.
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