Kita-Gebühren: CDU trägt Erhöhung mit, will aber Kappungsgrenze
„Weil es keine Kappungsgrenze mehr geben soll, müssten Eltern mit mehreren Kindern künftig deutlich mehr zahlen.“
Ich frage mich ernstaft, warum der Beigeordnete Kogge, wenn er denn den Entwurf tatsächlich verantworten sollte, überhaupt noch für seine Arbeit bezahlt wird.
§ 13 Absatz 4 des Kinderförderungsgesetz (KiFöG) regelt dazu eindeutig:
„Für Familien mit einem Kindergeldanspruch für zwei oder mehr Kinder, die gleichzeitig in Tageseinrichtungen oder Tagespflegestellen gefördert und betreut werden, darf der gesamte Kostenbeitrag ab dem 1. Januar 2014 160 v. H. des Kostenbeitrages, der für das älteste Kind zu entrichten ist, nicht übersteigen. Schulkinder bleiben bei der Festsetzung der Höhe des Kostenbeitrages unberücksichtigt.“
Ist man in der Stadt Halle überhaupt noch willens oder in der Lage, geltende Gesetze anzuwenden?
Die Kappungsgrenze ist Gesetz. Sie kann nicht nach rechnerischem Belieben weggelassen werden und sie ist vor allem nicht als starrer Wert vorgegeben, sondern prozentual!