Startseite Foren Halle (Saale) LKW-Fahrer passte beim Spurwechsel nicht auf

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  • #31843

    @Paul Meier,
    der Beschleunigungsstreifen spielt hier keine Rollle mehr, denn der ist schon vor der Elisabethbrücke beendet und ab dann hat die Magistrale 3 Fahrspuren, wobei die linke nur nach Halle-Neustadt geht und für unsere Betrachtung nicht relevant ist.
    Wer sich auf der mittleren Fahrspur der Magistrale bewegt, hat die Möglichkeit geradeaus nach Halle-Neustadt zu fahren ohne zu blinken, aber auch mit Blinken sowohl in die linke aber auch in die rechte Abbiegespur zu fahren.
    Auf diese zwei Möglichkeiten müssen die nachfolgenden Benutzer der rechten Abbiegespur jederzeit gefaßt sein und die Vorfahrt gewähren.

    #31849

    So isses, Kenno

    #31872

    Gleiche Situation A14 Abfahrt Peißen/B100. Die von der Autobahn Richtung Berliner Str. oder Zöberitz wollen, jucken sich nicht wegen der beiden Schilder Zeichen 205, da biste auf der B100 angeschissen, setzt den rechten Blinker, wirfst die Anker und betest, dass der Hintermann dir nicht ins Heck rauscht. Genauso schlimm sind die, die ohne zu gucken auf die B100 auffahren.

    #31925

    So, ich hab mir das vorhin auf dem Heimweg nochmal genau angeguckt. Die rechte Spur vom Glauchaer Platz die Rampe hoch wird von der Magistrale aus bis zur Abfahrt Rennbahnkreuz durch eine Blockmarkierung begrenzt. Das bedeutet eine untergeordnete Spur. Wer von dieser Spur nach links wechselt, muss die Vorfahrt beachten. Wer von links auf diese Spur will, dem hat man gefälligst dies zu ermöglichen. Und nicht solch abenteuerliche Vorschläge wie zum Rennbahnkreuz runterfahren und dabei quer über alle Fahrspuren oder ne Runde ums Kreuz.

    #31951

    Anonym

    und genau wegen solch unterschiedlicher Annahmen kracht es an solchen Stellen regelmäßig.
    Der von der Schnellstraße Kommende hat eben kein Recht, sich „reinzudrücken“, genausowenig wie der Auffahrende.

    ich bin gestern abend nicht mehr zum recherchieren gekommen, deshalb nur schnell ein Link zur Berliner Polizei. Mir ist bewußt, dass es um Autobahnen geht, aber die Kennzeichnungslage ist analog.

    Zitat:
    In jedem Fall hat der Verkehr auf der Hauptfahrbahn Vorfahrt vor dem auf die Autobahn auffahrenden Verkehr (§ 18 Absatz 3 der Straßenverkehrsordnung).
    Das Reißverschlussprinzip (gem. § 7 Absatz 4 der Straßenverkehrsordnung) gilt hier, selbst bei "Stop and Go" Verkehr, auf Grund dieser Vorfahrtsregel nicht.
    Das rücksichtslose "Hineindrücken" in den durchgehenden Verkehr kann nach § 315c des Strafgesetzbuches (StGB) als Vergehen gewertet werden, wenn grob verkehrswidrig und rücksichtslos die Vorfahrt missachtet wird.

    Wechselt hingegen der ausfahrende Fahrer den Fahrstreifen nach rechts, ist er als derjenige, der einen Fahrstreifenwechsel durchführen will, dem Verkehr auf der Nebenfahrbahn gegenüber zur erhöhten Sorgfalt verpflichtet.
    Somit gilt hier für beide Fahrzeugführer, für den, der auf die Autobahn auffahren will und für den, der die Autobahn verlassen will, erhöhte Aufmerksamkeit und gegenseitige Rücksichtnahme zu praktizieren.

    Korrigieren muss ich also meine ursprünglichen Ausführungen dahingehend, dass auf dem ganz rechten Fahrstreifen doch schneller gefahren werden darf als auf dem rechten durchgehenden. Zum Überholen ist dieser aber nicht zu benutzen

    Vielleicht kannst Du ja Deine Rechtsgrundlagen nochmal aufzeigen. Danke.

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