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3. Mai 2024 um 01:10 Uhr #465186
Diakonie-Präsident Rüdiger Schuch hat ein hartes Vorgehen gegen extrem rechte Mitarbeiter in den eigenen Reihen angekündigt: „Wer die AfD aus Überzeugung wählt, kann nicht in der Diakonie arbeiten“, sagte der Chef des evangelischen Wohlfahrtsverbandes der Funke Mediengruppe. „Diese Leute können sich im Grunde auch nicht mehr zur Kirche zählen, denn das menschenfeindliche Weltbild der AfD widerspricht dem christlichen Menschenbild“.
Strafgesetzbuch (StGB)
§ 108 Wählernötigung
(1) Wer rechtswidrig mit Gewalt, durch Drohung mit einem empfindlichen Übel, durch Mißbrauch eines beruflichen oder wirtschaftlichen Abhängigkeitsverhältnisses oder durch sonstigen wirtschaftlichen Druck einen anderen nötigt oder hindert, zu wählen oder sein Wahlrecht in einem bestimmten Sinne auszuüben, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe, in besonders schweren Fällen mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.3. Mai 2024 um 03:14 Uhr #465187Die dümmlich klappernde blau-braune Störchin hat ihn doch schon angezeigt. Ich hoffe sie hat kein Erfolg. Sie sollte sich besser selbst anzeigen wegen Volksverhetzung und versuchter Volksverdummung.
3. Mai 2024 um 09:48 Uhr #465196Mit welchem empfindlichen Übel hat denn der Diakoniepräsident gedroht? Dass AfD-Wähler nicht in den Himmel kommen?
Das macht immer wieder Spaß, wenn komplette Laien sich an Jura versuchen.
Und mal im Ernst:
-die Diakonie ist wie die Caritas ein kirchlicher Tendenzbetrieb. Da gilt gilt kirchliches Arbeitsrecht, das greift massiv in das private Verhalten der Mitarbeiter ein. Kann man gut finden oder nicht, so ist die Rechtslage. Als Kündigungsgrund reicht da schon mal eine Kirchenaustritt, eine Ehescheidung etc.
-So lange der Arbeitnehmer nicht in die Wahlkabine sehen kann, ist § 108 ohnehin witzlos.
3. Mai 2024 um 11:06 Uhr #465199Er hat m.W. an anderer Stelle auch gesagt, wer sich in der AfD engagiert, kann nicht bei der Diakonie arbeiten, und das ist ja wohl feststellbar.
Das Übel ist die Entlassung. Ein Gericht müsste also prüfen, ob ein Engagement bei der AfD mit den christlichen Glauben vereinbar ist und ob bei einem Tendenzbetrieb wie der Diakonie die Entlassung gerechtfertigt ist.
Müsste nicht die Staatsanwaltschaft von sich aus tätig werden, sodass eine Anzeige gar nicht notwendig ist?Die lt.jowo „dümmlich klappernde blau-braune Störchin“ ist immerhin Juristin, es gibt sicher auch dumme Juristen, Frau Storch gehört aber nicht dazu.
3. Mai 2024 um 12:05 Uhr #465205„Ein Gericht müsste also prüfen, ob ein Engagement bei der AfD mit den christlichen Glauben vereinbar ist “
Das dürfte etwa so vereinbar mit dem christlichen Glauben sein wie der Betrieb eines Bordells mit Zwangsprostitution.
3. Mai 2024 um 12:06 Uhr #465206Mit welchem empfindlichen Übel hat denn der Diakoniepräsident gedroht? Dass AfD-Wähler nicht in den Himmel kommen?
Das macht immer wieder Spaß, wenn komplette Laien sich an Jura versuchen.
Und mal im Ernst:
-die Diakonie ist wie die Caritas ein kirchlicher Tendenzbetrieb. Da gilt gilt kirchliches Arbeitsrecht, das greift massiv in das private Verhalten der Mitarbeiter ein. Kann man gut finden oder nicht, so ist die Rechtslage. Als Kündigungsgrund reicht da schon mal eine Kirchenaustritt, eine Ehescheidung etc.
-So lange der Arbeitnehmer nicht in die Wahlkabine sehen kann, ist § 108 ohnehin witzlos.
Die AfD ist zwar scheiße aber solange sie eine demokratische Partei ist, gibt es Regeln. Soll jetzt die Uni alle Grünenwähler rauswerfen? Antisemitismus der Linken auch schwierig. Der Rest der Großen ist ja auch kein Beispiel für Moral. Ob Maskendeals oder viel Geld von den Chinesen nehmen (die SPD hat aber auch ein Talent aktuelll.
3. Mai 2024 um 12:07 Uhr #465207„Ein Gericht müsste also prüfen, ob ein Engagement bei der AfD mit den christlichen Glauben vereinbar ist “
Das dürfte etwa so vereinbar mit dem christlichen Glauben sein wie der Betrieb eines Bordells mit Zwangsprostitution.
Durch diese Prüfung fällt aber jede Partei. Also alle Wähler rauswerfen?
3. Mai 2024 um 12:16 Uhr #465208Durch diese Prüfung fällt aber jede Partei. Also alle Wähler rauswerfen?
Das ist wieder so eine sinnentlehrte Egalisierung und Relativierung.
3. Mai 2024 um 12:47 Uhr #465211Von Storch ist so eine tolle Anwältin, dass sie von ihrem letzten Arbeitgeber zum 31.12.2011 gekündigt wurde. So warf ihr die Berliner Kanzlei Voigt-Salus vor, „verwandtschaftliche Verstrickungen“ in einem Fall verschwiegen zu haben. Das belegen Akten des Berliner Arbeitsgerichts.
Außerdem soll von Storch Post nicht bearbeitet und „Gerichtsakten versteckt“ haben, so die Kanzlei.
Im Internet kann man von Storchs, dümmliche und i.T. menschenverachtende Sprüche zuhauf nachlesen.
3. Mai 2024 um 12:53 Uhr #465212Das ist wieder so eine sinnentlehrte Egalisierung und Relativierung.
Nö. Du berufst dich auf christliche Werte, da muss man halt sagen Religionen(inkl. Christen) hatten mit deutlich rechteren und totalitären Systemen keine Probleme.
Da dürften die konservativen Werte der AfD halt, rein faktisch, die kleinsten Probleme sein.
3. Mai 2024 um 14:17 Uhr #465222Die dümmlich klappernde blau-braune Störchin hat ihn doch schon angezeigt. Ich hoffe sie hat kein Erfolg. Sie sollte sich besser selbst anzeigen wegen Volksverhetzung und versuchter Volksverdummung.
Wäre versuchte Volksverdummung ein Straftatbestand, hätten MDR, ARD, ZDF, RB, RTL 1 und 2, SAT1 usw. usf. sowie MZ, FR usw. usf. ein ganz schönes Problem.
3. Mai 2024 um 14:22 Uhr #465223Diakonie-Präsident Rüdiger Schuch hat ein hartes Vorgehen gegen extrem rechte Mitarbeiter in den eigenen Reihen angekündigt: „W…
Dazu passt ganz gut, dass den Kirchen die Leute weglaufen, mehr als ableben.
Ist halt so, wenn man Verkündigung vorrangig als Unterstützung der Regierungspolitik und marginaler Gruppen versteht.3. Mai 2024 um 15:15 Uhr #465224Diakonie-Präsident Rüdiger Schuch hat ein hartes Vorgehen gegen extrem rechte Mitarbeiter in den eigenen Reihen angekündigt: „Wer die AfD aus Überzeugung wählt, kann nicht in der Diakonie arbeiten. Diese Leute können sich im Grunde auch nicht mehr zur Kirche zählen, denn das menschenfeindliche Weltbild der AfD widerspricht dem christlichen Menschenbild“.
Nach Herrn Schuch dürften sich natürlich auch sämtliche orthodoxen Christen Russlands nicht mehr zur Kirche zählen. Das ist schon schwierig.
3. Mai 2024 um 17:48 Uhr #465225Nach Herrn Schuch dürften sich natürlich auch sämtliche orthodoxen Christen Russlands nicht mehr zur Kirche zählen. Das ist schon schwierig.
Die haben den Boden des Christentums schon vor bald 1000 Jahren verlassen.
3. Mai 2024 um 19:51 Uhr #465234Die Staatanwaltschaft müsste doch von sich aus gegen Schuch juristisch vorgehen, aber die Staatsanwälte haben Angst vor ihren Dienstherren, den Landesregierungen, die ja alle Linksgrün gepolt sind.
3. Mai 2024 um 19:58 Uhr #465235So ist es, Wolli. Unsere Justizmnisterin (CDU), Haseloff, alle links gepolt, und jetzt sind auch noch die Kirchen links gepolt. Nicht nur die linksversifft-evangelische Diakonie. Jetzt hat es auch noch die Caritas im tiefen, katholischen Westfalen erwischt: https://www.caritas-paderborn.de/aktuell-presse/themen-und-projekte/unser-kreuz-hat-keine-haken/0-unser-kreuz-hat-keine-haken.
Gibt Dir zu denken? Alles Geisterfahrer?
3. Mai 2024 um 20:53 Uhr #465236Die Staatsanwaltschaften wären schlichtweg überfordert, wenn sie alles von irgendwelchen Leuten Gesagte auf mögliche Strafbarkeit hin überprüfen sollten. Bei Höcke wurde auch erst nach einer Anzeige ermittelt.
Also keine Frage der Polung.
3. Mai 2024 um 21:18 Uhr #465237Caritas und Diakonie sind zwar als widerliche Arbeitgeber bekannt, aber sie werden niemandem kündigen (können), weil er die Armleuchter für Deutschland wählt. Hier hat sich Pfarrer Schuch zu weit aus dem Fenster gelehnt. Ist in etwa so unwahrscheinlich, wie dass AfD-Unterstützern wie @wolli deshalb die Pension/Rente gekürzt wird.
3. Mai 2024 um 21:57 Uhr #465238aber sie werden niemandem kündigen (können), weil er die Armleuchter für Deutschland wählt.
Das geht schon nicht, weil es ein Wahlgeheimnis gibt. Nur der Allerhöchste sieht alles. Und dann bleibt das Tor zum Paradies geschlossen, es wird ein Heulen und Zähneklappern sein. Die Ihr hier AfD gewählt habt, lasset alle Hoffnung fahren….
Und im Gericht aller Gerichte gibt es keine Berufung, keine Revision.
Und Jungfrauen oder Jungmänner schon gar nicht. In der Hölle gibt es nur debile, weiße, alte Männer.3. Mai 2024 um 22:28 Uhr #465239Richtig, auch die CDU ist ziemlich links geworden und das Personal vor Ort hält vorsichtig die Klappe.
4. Mai 2024 um 12:12 Uhr #465240und das Personal vor Ort hält vorsichtig die Klappe.
Wovor haben die denn Angst, Deine verschüchterten CDUler? Das Bernstielchen beispielsweise, das da in der Vergangenheit so fröhlich mitgesungen hat, und sich jetzt anschickt, OB werden zu wollen. Wovor hat er Angst?
5. Mai 2024 um 10:12 Uhr #465244Der Diakonie-Präsident ist nicht von Frau Storch angezeigt worden, sondern von der kirchenpolitischen Sprecherin der AfD-Bundestagsfraktion, Nicole Höchst. Höchst, Mutter von vier Kindern und engagierte Katholikin, begründet diese mit dem dringenden Verdacht der versuchten Wählernötigung gemäß Paragraph 108 Strafgesetzbuch (https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__108.html) mit Verweis auf Artikel 48, Absatz 2 Grundgesetz (https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_48.html) sowie die Verfassung von Berlin, Artikel 19,
Absatz 1 (https://www.lexsoft.de/cgi-bin/lexsoft/justizportal_nrw.cgi?
xid=641395,20#:~:text=19%20VvB%20%E2%80%93%20Wahrnehmung%20staatsb%C3%BCrgerlicher%20Rechte,insbes
in Verbindung mit Paragraph 10 Bezirksverwaltungsgesetz (https://www.lexsoft.de/cgi-
bin/lexsoft/justizportal_nrw.cgi?xid=145262,1).5. Mai 2024 um 11:04 Uhr #465246Von Storch hat am 2. Mai 2024, 11:54 Uhr, folgende Videonachricht auf X geklappert:
„Ich habe den Präsidenten der #Diakonie, Rüdiger #Schuch, angezeigt. Wegen Verstoß gegen 108 StGB: „Wählernötigung“. „Wer sich für die AfD einsetzt muss gehen.“ Das ist EINDEUTIG nach 108 StGB strafbar. Bis zu 5 Jahre Knast! Er hat es sich verdient. #AfD #Wahlfreiheit #Demokratie“
5. Mai 2024 um 15:43 Uhr #465256Okay, dann hat sie es auch gemacht.
Die EKM und die Ev.Akademie Sachsen-Anhalt e.V. hat zur Online-Diskussion über die AfD und den christlichen Glauben eingeladen
Termine: 14. Mai & 4. Juni 2024, jeweils 19:00 – 21:00 Uhr (bei Bedarf Fortsetzung)
Ort: digitales Bildungshaus der EKM, nach Anmeldung erhalten Sie den Link zur Teilnahme
Einladende: Tobias Thiel, Paul F. Martin (Ev. Akademie Sachsen-Anhalt e.V.), Michaela Lachert (Gemeindedienst der EKM) und Lydia Schubert
Anmeldung: bis 13. Mai per Anmeldeformular (hier: https://www.gemeindedienst-ekm.de/was-wir-bieten/veranstaltungen/haltung-begrunden.html) oder E-Mail an michaela.lachert@ekmd.de
Nach der Anmeldung erhalten Sie den Link zur Teilnahme.
Die Anzahl der Teilnehmenden ist auf 25 beschränkt.
6. Mai 2024 um 10:16 Uhr #465265Höchst, Mutter von vier Kindern und engagierte Katholikin
Tut das was zur Sache?
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