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11. Februar 2014 um 15:42 Uhr #84696
Landessozialgericht in Halle: Kein Extrageld für die Jugendweihe von Hartz IV-Empfängern
für redhall:
„Geldgeschenke zur Firmung, Kommunion, Konfirmation und vergleichbaren religiösen Festen sowie der Jugendweihe werden bis zu einer Höhe von 1.300 Euro nicht auf das Einkommen von Hartz IV- bzw. Sozialgeldempfängern angerechnet. So die erste Verordnung zur Änderung der Arbeitslosengeld II/Sozialgeldverordnung, die zu Jahresbeginn rückwirkend zum 1. Januar 2008 in Kraft getreten ist.“11. Februar 2014 um 17:12 Uhr #84702Außerdem erhalten diese Geschenke ja die Jugendlichen, die nicht Klient der Agentur sind… und dahingehend auch keine Angaben machen müssen, am besten auch nicht gegenüber den Eltern…
11. Februar 2014 um 22:47 Uhr #84768Man wird also automatisch sozialhilfegeadelt?
11. Februar 2014 um 23:23 Uhr #84775Müssen sie sich auch persönlich dort melden? Nein, und sie werden nicht überprüft… also keine Angaben machen, fertich.
12. Februar 2014 um 00:08 Uhr #84779Habt Ihr noch nicht begriffen, dass das Schicksal der Kinder von den Eltern abhängt?
Was ist da so neu?
Was glaubt Ihr wohl, warum Konservative gegen Gesamtschulen sind?
Vor was sollen Studiengebühren schützen?12. Februar 2014 um 03:17 Uhr #84782Wolli wie soll man sich denn echauffieren wenn du gleich die Grundlage entziehst. Der Staat ist böse und muss beschissen werden. Es ist ja nicht so, dass der Staat böse sein muss weil so viele „nette Menschen“ ihn bescheißen…
12. Februar 2014 um 06:28 Uhr #84786Zitat: „Was glaubt Ihr wohl, warum Konservative gegen Gesamtschulen sind?“
Ich bin nicht gegen Gesamtschulen, wenn sie richtig organisiert sind.
Dies ist z.B. in NRW nicht der Fall, dort haben die Gesamtschulen die Aufgabe, so viel Abiturienten wie möglich zu produzieren, unabhängig davon ob die „Beglückten“ das nötige Wissen dafür besitzen.„Vor was sollen Studiengebühren schützen?“
Vor Dauerstudenten wie dem hier: http://www.gruene-fraktion-rlp.de/fraktion/abgeordnete-407927/abgeordnete/heinisch.html
Als er 2011 gewählt wurde, war er 33 Jahre alt und studierte im 21 Semester Politikwissenschaft.
Die erste Amtshandlung von ihm und seinen Freund_innen war, die Studiengebühren in RLP abzuschaffen, die damals fällig wurden, wenn die Regelstudienzeit um das 1,75fache überschritten wurde.
Mittlerweile hat es der Typ immerhin zum M.A. gebracht und da sage noch einer hauptamtlich tätige Politiker hätten viel Stress.Wo waren wir nochmal?
12. Februar 2014 um 10:12 Uhr #84797Zu DDR-Zeiten konnte für die Ausgestaltung der Jugendweihefeier Geld beantragt werden, diese Typen, die das mit Gerichtsbeschluss durchsetzen wollten -vermutlich mit Prozesskostenhilfe, denn sie sind ja arm – dachten, das geht immer so weiter.
Wie das zum Prozess kommen kann, ist mir schleierhaft, denn die gesetzliche Regelung ist klar und hätte ihnen der Jurist vorlesen können.12. Februar 2014 um 10:28 Uhr #84801Die Begründung mit dem Hinweis auf die Religionsfreiheit habe ich nicht verstanden.
Jugendweihe ist doch keine Religion.12. Februar 2014 um 10:54 Uhr #84806Kenne den Sachverhalt nicht näher. Vermutlich haben die Kläger sich darauf berufen. Konfirmation erfordert keine neuem Kleidungsstücke.
12. Februar 2014 um 11:59 Uhr #8481012. Februar 2014 um 12:07 Uhr #84811Welche Bedingungen müssen eigentlich für eine „Weihe“ (egal welche) erfüllt sein?
12. Februar 2014 um 13:04 Uhr #84821Guckstu mal Wiki?
12. Februar 2014 um 20:51 Uhr #84905Und was der nicht weiß kann er nicht weitertragen… einfach Ding.
Und lächerlich ist was anderes…
13. Februar 2014 um 22:53 Uhr #84994Da fang mal besser bei anderen mit dem Sozial(und Steuer)betrug an… da ist nämlich noch viel mehr zu holen, als solche Peanuts… nur, die wehren sich auch entsprechend…
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