Startseite Foren Halle (Saale) Kein Extrageld für die Jugendweihe von Hartz IV-Empfängern

Ansicht von 15 Beiträgen - 1 bis 15 (von insgesamt 15)
  • Autor
    Beiträge
  • #84696

    Landessozialgericht in Halle: Kein Extrageld für die Jugendweihe von Hartz IV-Empfängern


    für redhall:
    „Geldgeschenke zur Firmung, Kommunion, Konfirmation und vergleichbaren religiösen Festen sowie der Jugendweihe werden bis zu einer Höhe von 1.300 Euro nicht auf das Einkommen von Hartz IV- bzw. Sozialgeldempfängern angerechnet. So die erste Verordnung zur Änderung der Arbeitslosengeld II/Sozialgeldverordnung, die zu Jahresbeginn rückwirkend zum 1. Januar 2008 in Kraft getreten ist.“

    #84702

    Außerdem erhalten diese Geschenke ja die Jugendlichen, die nicht Klient der Agentur sind… und dahingehend auch keine Angaben machen müssen, am besten auch nicht gegenüber den Eltern…

    #84768

    Man wird also automatisch sozialhilfegeadelt?

    #84775

    Müssen sie sich auch persönlich dort melden? Nein, und sie werden nicht überprüft… also keine Angaben machen, fertich.

    #84779

    Habt Ihr noch nicht begriffen, dass das Schicksal der Kinder von den Eltern abhängt?
    Was ist da so neu?
    Was glaubt Ihr wohl, warum Konservative gegen Gesamtschulen sind?
    Vor was sollen Studiengebühren schützen?

    #84782

    Wolli wie soll man sich denn echauffieren wenn du gleich die Grundlage entziehst. Der Staat ist böse und muss beschissen werden. Es ist ja nicht so, dass der Staat böse sein muss weil so viele „nette Menschen“ ihn bescheißen…

    #84786

    Zitat: „Was glaubt Ihr wohl, warum Konservative gegen Gesamtschulen sind?“

    Ich bin nicht gegen Gesamtschulen, wenn sie richtig organisiert sind.
    Dies ist z.B. in NRW nicht der Fall, dort haben die Gesamtschulen die Aufgabe, so viel Abiturienten wie möglich zu produzieren, unabhängig davon ob die „Beglückten“ das nötige Wissen dafür besitzen.

    „Vor was sollen Studiengebühren schützen?“
    Vor Dauerstudenten wie dem hier: http://www.gruene-fraktion-rlp.de/fraktion/abgeordnete-407927/abgeordnete/heinisch.html
    Als er 2011 gewählt wurde, war er 33 Jahre alt und studierte im 21 Semester Politikwissenschaft.
    Die erste Amtshandlung von ihm und seinen Freund_innen war, die Studiengebühren in RLP abzuschaffen, die damals fällig wurden, wenn die Regelstudienzeit um das 1,75fache überschritten wurde.
    Mittlerweile hat es der Typ immerhin zum M.A. gebracht und da sage noch einer hauptamtlich tätige Politiker hätten viel Stress.

    Wo waren wir nochmal?

    #84797

    Zu DDR-Zeiten konnte für die Ausgestaltung der Jugendweihefeier Geld beantragt werden, diese Typen, die das mit Gerichtsbeschluss durchsetzen wollten -vermutlich mit Prozesskostenhilfe, denn sie sind ja arm – dachten, das geht immer so weiter.
    Wie das zum Prozess kommen kann, ist mir schleierhaft, denn die gesetzliche Regelung ist klar und hätte ihnen der Jurist vorlesen können.

    #84801

    Die Begründung mit dem Hinweis auf die Religionsfreiheit habe ich nicht verstanden.
    Jugendweihe ist doch keine Religion.

    #84806

    Kenne den Sachverhalt nicht näher. Vermutlich haben die Kläger sich darauf berufen. Konfirmation erfordert keine neuem Kleidungsstücke.

    #84810

    @heiwu
    Die Jugendweihe ist auch keine Weihe mehr, sondern nur eine Feier.

    #84811

    Welche Bedingungen müssen eigentlich für eine „Weihe“ (egal welche) erfüllt sein?

    #84821

    Guckstu mal Wiki?

    #84905

    Und was der nicht weiß kann er nicht weitertragen… einfach Ding.

    Und lächerlich ist was anderes…

    #84994

    Da fang mal besser bei anderen mit dem Sozial(und Steuer)betrug an… da ist nämlich noch viel mehr zu holen, als solche Peanuts… nur, die wehren sich auch entsprechend…

Ansicht von 15 Beiträgen - 1 bis 15 (von insgesamt 15)
  • Du musst angemeldet sein, um auf dieses Thema antworten zu können.