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hei-wu aktualisiert.
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31. Mai 2024 um 00:56 Uhr #465908
Es droht aufgrund der zu erwartenden Niederschläge wieder in Halle Hochwassergefahr. Was hat die Stadt daraus gelernt? Offenbar wenig. Mit Hochwassermitteln wurden auf derPeißnitz rechtswidrig auf festgelegten Überflutungsgebiet Straßendämme erhöht, was den Wasserabfluss behindert. Auf dem Festplatz lagert die Stadt rechtswidrig hohe Berge von Bauschutt. Auch das ist verboten, und widerspricht dem Planfeststellungsbeschluss, der Grundlage für den Deichbau legte. Eine spannende Frage: Wenn es jetzt zur Katastrophe kommt: wer haftet?
31. Mai 2024 um 07:30 Uhr #465909HFC-Nachwuchszentrum, Eishalle, Sporthalle, Planetarium … bei den wichtigen Dingen sind die Hallenser schnell.
31. Mai 2024 um 08:41 Uhr #465910Aldag und Freunde sammeln fleißig Wasser. Macht wenig Sinn, Trinkwasser aus dem Harz bei der nächsten Flaschenprozession im August in den Hufi zu kippen.
31. Mai 2024 um 10:43 Uhr #465911Es droht aufgrund der zu erwartenden Niederschläge wieder in Halle Hochwassergefahr…. Auf dem Festplatz lagert die Stadt rechtswidrig hohe Berge von Bauschutt.
Du und alle weiteren Inselbewohner können als in ihren eigenen Rechten Verletzte gegen die rechtswidrige Ablagerung gerichtlich vorgehen. Ist jetzt wohl etwas kurzfristig. Die Haufen liegen dort schon ziemlich lange.
Ebenso kann die Planfeststellungsbehörde aufgefordert werden, den Beschluss umzusetzen und ggf. gegen die Untätigkeit geklagt werden.
31. Mai 2024 um 10:51 Uhr #465912Danke für den Rat, Anwälte sind bereits seit 15 Monaten mit dem Fall beschäftigt. Die Sache wird gerade wieder sehr aktuell.
31. Mai 2024 um 11:10 Uhr #465913Über wie viel Bauschutt reden wir? Macht das mehr als 1mm Pegel aus? Bei der Halle-Saale-Schleife wurde doch auch entsprechend anderweitig abgetragen.
Aber immerhin ist Neustadt endlich geschützt, nachdem „Anwohner“ alles gegeben haben den Deichbau zu verhindern/behindern.
31. Mai 2024 um 11:45 Uhr #465914„Über wie viel Bauschutt reden wir? Macht das mehr als 1mm Pegel aus?“
ja. Rechtswidrig außerdem, es ist Überschwemmungsgebiet da darf überhaupt nichts ohne Planfeststellungsverfahren auf- oder abgetragen werden. Ist Bundes- und EU-Recht.
„Bei der Halle-Saale-Schleife wurde doch auch entsprechend anderweitig abgetragen“.
Nein, wurde nicht. Es wurde nur beschlossen und anschließend behauptet.
31. Mai 2024 um 13:04 Uhr #465921„Über wie viel Bauschutt reden wir? Macht das mehr als 1mm Pegel aus?“
ja.
Bullshit!
31. Mai 2024 um 13:14 Uhr #465922OK, 2 mm. Man kann etwa abschätzen, was ein mm für Schäden verursacht. Man bilde die Differenz der Schadenssumme 2011 und 2013 (=D), bilde die Differenz der Pegelhöhe in Metern (=P), teile durch 1ooo (=mm) und multipliziere mm mit D.
Mal schaun, ob die Amtshaftpflicht des Rene Rebenstorf die Summe abdeckt.
31. Mai 2024 um 13:43 Uhr #465928OK, 2 mm. Man kann etwa abschätzen, was ein mm für Schäden verursacht. Man bilde die Differenz der Schadenssumme 2011 und 2013 (=D), bilde die Differenz der Pegelhöhe in Metern (=P), teile durch 1ooo (=mm) und multipliziere mm mit D.
Mal schaun, ob die Amtshaftpflicht des Rene Rebenstorf die Summe abdeckt.
Hochwasserschäden sind ziemlich binär. Entweder die Brühe steht im Keller oder nicht. Wenn es dank dem mm in der Hütte stehen sollte wäre es natürlich doof. Bei der Fläche dort, dürfte es halt sogar noch weniger als der mm sein.
31. Mai 2024 um 15:01 Uhr #465936Dann war es also vollkommen unnötig, im Planfeststellungsverfahren festzulegen, dass das Gelände dord abgesenkt wird? Wozu macht das LHW teure Berechnungen, wenn am Ende Schlaumeier Nixidee besser weiß, wie Hydrologie funktioniert?
31. Mai 2024 um 16:05 Uhr #465952Die Rechtslage ist hier übrigens ziemlich eindeutig, wie ein vergleichbarer Fall aus Sachsen zeigt: https://www.rechtsprechung-im-internet.de/jportal/portal/t/19ke/page/bsjrsprod.psml?pid=Dokumentanzeige&showdoccase=1&js_peid=Trefferliste&documentnumber=1&numberofresults=10908&fromdoctodoc=yes&doc.id=jb-WBRE202000494&doc.part=L&doc.price=0.0&doc.hl=1#focuspoint
3. Juni 2024 um 14:38 Uhr #465997Hochwasserschäden sind ziemlich binär. Entweder ist die Brühe im Keller oder nicht. Wenn sie dank des mm in der Hütte wäre, wäre das natürlich blöd. Bei der Fläche, die dort ist, wäre es wahrscheinlich sogar weniger als der mm
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Hochwasserschäden sind eigentlich nicht „binär“ in Bezug auf den Wasserstand. 1 mm über der Kante des Kellerfensters sollte leicht zu kontrollieren sein und selbst wenn man nichts tut, sollte der Schaden überschaubar sein. Bei 10 cm wird es schwieriger, aber Sandsäcke oder ähnliches können immer noch helfen. Bei 1 m wird es komplizierter, etc. pp.
Wasserspiegelanstiege im einstelligen Zentimeterbereich sind also keine Katastrophe. Das ist übrigens auch der Grund, warum ich an anderer Stelle von „überströmbaren Deich“ gesprochen habe.
4. Juni 2024 um 15:54 Uhr #466013Bei einem Pegelstand von 450 schaltet die Stadt die Straßenbeleuchtung aus. Das ist zienlich binär (und dämlich dazu).
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