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- Dieses Thema hat 11 Antworten sowie 6 Teilnehmer und wurde zuletzt vor vor 4 Monaten, 1 Woche von hei-wu aktualisiert.
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23. März 2024 um 14:49 Uhr #464172
Seit Juli 2023 ist das Hinweisgeberschutzgesetz in Kraft und die Stadt muss danach eine Meldestelle für Hinweisgeber eingerchtet haben, wo ist denn diese Meldestelle in der Stadtverwaltung?
23. März 2024 um 20:21 Uhr #464179wo ist denn diese Meldestelle in der Stadtverwaltung?
Wo war den früher der Blockwart angesiedelt? Das müsstest Du doch noch wissen.
23. März 2024 um 23:32 Uhr #464180Klar weiß ich das noch, der war in der NSDAP angesiedelt und war die unterste Stelle in de Parteihierarchie. Der meldete alles. Und diese Blockwartmentalität eurde jetzt mit dem Hinweisgeberschutzgesetz gefödert, ein unglaublicher Vorgang.
24. März 2024 um 02:18 Uhr #464181Wenn man den Sinn des Hinweisgeberschutzgesetzes nicht versteht, zieht man halt den mehr als dämlichen Vergleich zum Blockwart der NSDAP.
Zur Erinnerung: Der Blockleiter – häufig auch „Blockwart“ genannt – war der unterste Rang in der Hierarchie der nationalsozialistischen Parteifunktionäre, der sogenannten „Hoheitsträger“. Eine Ortsgruppe der NSDAP bestand nach der Neuordnung der Parteiorganisation im Jahre 1936 in der Regel aus etwa acht Zellen. Jede dieser Zellen war in vier bis acht „Blocks“ eingeteilt. Der Blockleiter war durchschnittlich für 40 bis 60 Haushalte zuständig.
Zu den vielfältigen Aufgaben der Blockleiter gehörte das Kassieren von Beiträgen, die Durchführung von Sammlungen, die Verbreitung von Propaganda in schriftlicher und mündlicher Form sowie vor allem die kleinräumige Überwachung der „Volksgenossen“ entsprechend der Normen des NS-Staates.(https://www.nsdoku.de)
24. März 2024 um 09:49 Uhr #464183Ein wichtiger Faktor, wenn nicht der wichtigste, für Glück ist sozialer Zusammenhalt. Im Glücksatlas ist Deutschland auf Platz 24 hinter Kuwait und Emirate abgerutscht. Anzeigenmeister, Anscheißer, Nachbarschaftsnörgler, … bringen uns wieder nach vorne.
24. März 2024 um 11:47 Uhr #464185@Wolli, willst dich wohl schützen lassen? 🙂
So, wie ich es auffasse, sollte ein Hinweisgeber sich VOR dem Hinweisgeben schützen lassen- quasi wie bei einer Impfung, es ist eine Prophylaxe :-). Als 2. Schritt wäre noch eine evtl. Inkubationszeit abzuwarten. Wenn dann bis dahin alles ruhig geblieben ist, KANN (!) der Hinweisgeber den Hinweis geben und ist, wenn er es dann tut, immun (sollte man annehmen).
Weitere Hinweise will ich nicht geben, weil ich mich noch nicht, wie eben beschrieben, habe impfen lassen. Obwohl ich irgendwann einmal über meine Impfsucht etwas habe verlauten lassen. Zur Zeit bin ich im Impfmodus gegen Gürtelrose und lebe in der freudigen Erwartung, die 2. Spritze zu empfangen. Freudig empfängnisbereit sozusagen, mit oder ohne Gürtel, den besonderen, der mit K..beginnt, das ist hier die Frage. Nö, eigentlich nicht: mit Gürtel natürlich, dem normalen. Den trägt heute jeder Durchschnittsbürger, weil er ihn täglich enger schnallen muss.
Ich rate jedem da zu, denn Gürtelrose bereitet höllische Schmerzen.Ah ja, etwas hätte ich bald vergessen—statt Blockwart vielleicht ABV schreiben? Das liegt noch nicht so weit zurück. Für Unkundige: der Abschnittsbevollmächtigte, die waren meist tätig bei der Volkspolizei, abgekürzt VP.
Und jetzt werde ich mir mal das Gesetz ansehen und lesen, das Wolli so erregen tut. .-)
24. März 2024 um 12:16 Uhr #464186Wenn man den Sinn des Hinweisgeberschutzgesetzes nicht versteht, zieht man halt den mehr als dämlichen Vergleich zum Blockwart der NSDAP.
Danke. Der wohl intelligenteste Beitrag des Monats
- Diese Antwort wurde geändert vor 4 Monaten, 3 Wochen von hei-wu.
25. März 2024 um 14:10 Uhr #464232Hier ist das Monstrum:
https://www.gesetze-im-internet.de/hinschg/BJNR08C0B0023.html26. März 2024 um 14:36 Uhr #464245Ich hatte die Adresse der Meldestelle in der Stadtverwaltung nicht gefunden und habe gefragt, hier die Antwort der Stadt:
Alle Informationen zum Hinweisgeberschutz finden Sie hier:Hinweisgeberschutz: Halle (Saale) – Händelstadt
Die städtische Meldestelle erreichen Sie unter hinweisgeberschutz@halle.de.An welche vertrauenwürdige, verschwiegene Person mögen da wohl die Hinweise gelangen?
27. März 2024 um 00:02 Uhr #464255Du bist nicht betroffener Mitarbeiter der Stadtverwaltung. Es geht um den Schutz von Mitarbeitern einer Behörde, einer Firma usw. Da sind die jeweiligen Personalräte vertraulich involviert.
28. März 2024 um 11:17 Uhr #464307Ich bin als Bürger, der für ein demokratisches Deutschland ohne Spitzel eintritt, betroffen.
3. April 2024 um 00:07 Uhr #464395Hier geht es nicht um Spitzeln, sondern um eine Beschwerdestelle, bei der sich z.B gemobbt gefühlte Mitarbeiter des jeweiligen Betriebes melden können. Hätte zu W-Zeiten in Halle gefehlt. Hier geht es darum, dass Untergebene sich gegen Fehlverhalten ihrer Vorgesetzte wehren können. Also das krasse Gegenteil von DDR.
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