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24. Mai 2019 um 14:20 Uhr #345751
Am Dienstag, dem 28. Mai ist Tag der Hauptverhandlung in Leipzig über den Weiterbau der Autobahn 143 nordwestlich von Halle durch mehrere FFH und Natu
[Der komplette Artikel: Hauptverhandlung zum Weiterbau der A 143 am 28. Mai. BI unterstützt Klage der Ton und Kali GmbH]24. Mai 2019 um 14:58 Uhr #345752
AnonymIst das jetzt die Werbeschrift der BI hier?
Hoffentlich gehen sie vor Gericht mit Pauken und Trompeten baden und bleiben auf den Kosten sitzen!
Die 12 km werden zur Entlastung des Durchgangsverkehr Halle benötigt.Dann kann auch mit Rückbau Hochstr. geplant werden. Sollen die Laster mal schön außenrum fahren. Durchfahrtverbot für Schwerlaster. Genau deshalb benötigt Halle dieses Stück!24. Mai 2019 um 15:28 Uhr #345753„Die 12 km werden zur Entlastung des Durchgangsverkehr Halle benötigt.“
Jedes Wort ist eine Lüge, jedes! Schäme dich!
24. Mai 2019 um 16:02 Uhr #345754
AnonymSchon ein schweres Leben, wenn man die Wahrheit nicht hören will!
Verkehrststrom aktuell:
Aktuell kommend von A38 über A143, Abfahrt Teutschenthal, B80 über Halle, via Riebeckplatz zur A14 bzw. auch A9! Kaum einer fährt die Südroute über Rippach, einfach zu weit. Es fehlen für den stadtnahen Verkehr noch 2 Brücken über die Saale. Anschließend muss der komplette Verkehr in Halle zurück gebaut werden! Einspurig Halle nach Neustadt, nur unten, Hochstr weg. Merseburger einspurig, (Verlängerung HES) bis Ammendorf, Brücken über Riebeck weg! Für einen vernünftigen innerstädtischen Verkehr reicht es, der Rest fährt außen rum.24. Mai 2019 um 16:05 Uhr #345755Kenia schrieb: „Hoffentlich gehen sie vor Gericht mit Pauken und Trompeten baden und bleiben auf den Kosten sitzen!“
Sie unterstützen die Klage der Ton und Kali GmbH, und die dürften die Kohle schon aufbringen.24. Mai 2019 um 16:59 Uhr #345756
AnonymUnd die Kali und Ton GmbH unterstützt die Umweltinteressen?
Die Grube ist doch nicht mehr in Betrieb, da werden die sehr schlechte Karten haben. Und das Unternehmen wird andere Klageinteressen als die BI haben. Klingt alles merkwürdig verwurstet. Leider kenne ich die Klageschrift nicht aber als Unternehmen des Bergbaus wird wohl der Umweltschutz keine Rolle spielen dürfen. Dann kann das Gericht keine Gutachten oder Argumente würdigen.
Hier könnte es wohl eher um die Entschädigung gehen, wo nach meiner Kenntnis nicht die Gruben selbst sondern das Barackengelände betroffen ist. Chance fast Null.24. Mai 2019 um 17:02 Uhr #345757Oder es geht um die Rohstoffe, die unter der Trasse liegen (?)
24. Mai 2019 um 18:09 Uhr #345758Es erscheint schon widersinnig, dass ausgerechnet eine Bergbaufirma mit ihren spezifischen Interessen mit einer seltsamen Naturschutzgruppe sich zu einem Interessenverband zusammenfindet.
24. Mai 2019 um 19:03 Uhr #345759Manchmal geschehen eben auch Wunder.
24. Mai 2019 um 21:14 Uhr #345760Kenias Behauptungen entsprechen nicht den Tatsachen und gehen am Kern der Realität vorbei. Er soll sich mal mit Schülern von Friday for Future unterhalten, die sind schon erheblich weiter und moderner mit ihren Erkenntnissen.
24. Mai 2019 um 23:19 Uhr #345761
AnonymFriday for Future, naja hat leider nichts mit der bitteren Realität zu tun. Tolles Argument gegen meine Ausführungen zum Durchgangsverkehr. Ich bin ja bei denen welche verlangen, dass der LKW Verkehr umfassend auf die Schiene gehört, dass der Öffentliche auch wieder gut getaktet aufs Land gehört. Aber aktuell ist es so nicht und auch nicht in 10 Jahren.
Spätestens wenn die Jugendlichen in Arbeit sind und Pendler oder Nachtschichtler werden, sinkt die Schwelle zur Kritik. Und wenn man als Familienvater Urlaub plant nimmt man wohl nicht den Zug, da ist die Erwartung eines Flugurlaubes schon groß. Auch Reisen von über 1000 km mit dem Zug könnten dauern. Klar kommt man nach Vietnam auch mit dem Zug aber wie ist es dann mit Staaten auf der anderen Atlantikseite?
Bei FfF bleiben keine 10 % hängen.25. Mai 2019 um 06:59 Uhr #345762Wieder so ein Fall, wo sich jemand den Umweltschutz als Helfershelfer für eigene Interessen zu Nutze machen will.
25. Mai 2019 um 21:11 Uhr #345763Die GmbH mit NULL Beschäftigten, bestehend nur noch aus einem(!) sog. „Geschäftsführer“ wird sich hüten, irgendwelche Gelder aus der Firma in dubiose Klagen zu investieren. Das läßt man da mal fein die Ehrenamtlichen von einer BI machen und Geld sammeln. Es soll ja welche geben, die genug davon haben. Allerdings gäbe es wohl dringendere Probleme, die mit diesem Geld zu lösen wären. Hat noch keiner BMW-Quandt oder ALDI- Albrecht angeschrieben , und um Unterstützung gebeten. Auch die Familie LIDL-Schwarz wäre da bestimmt bereit, was aus der Portokasse zu spenden.
Aber vielleicht ist denen das zu popelig26. Mai 2019 um 11:20 Uhr #345764
AnonymRecht haben farbi und Schulze.
Aber zur Wahrheit der notwendigen Fertigstellung gehört aucj, dass Halle den innerstädtischen Verkehr zurückfährt. Der Druck außenrum zu fahren bzw. alternative Verkehrsmittel zu benutzen muss größer werden. Nur wenn der Schluß A143 nicht erfolgt und die Brücken nicht gebaut werden, wird jede Argumentation in der Stadt schwierig für das Projekt!26. Mai 2019 um 12:42 Uhr #345778Die GmbH mit NULL Beschäftigten, bestehend nur noch aus einem(!) sog. „Geschäftsführer“ wird sich hüten, irgendwelche Gelder aus der Firma in dubiose Klagen zu investieren
Eine GmbH ohne Beschäftigte kann aber durchaus vermögend sein. So Was kommt vor. Den umgekehrten Fall gibt es ja auch zuhauf.
26. Mai 2019 um 13:17 Uhr #345780Was hat denn Enteignung mit Beschäftigten zu tun? Gehören Beschäftige jetzt wieder zum Eigentum oder geht es den Namen „Enteignung“ nach (nur) um Sachen?
- Diese Antwort wurde geändert vor 5 Jahren, 1 Monat von Stadt_für_Kinder.
31. Mai 2019 um 09:41 Uhr #346225Hier noch eine Pressemitteilung der BI Saalekreis (die ich mir nicht zu eigen mache, wurde aber an die Prese so verteilt):
PM der BI-Saaletal zum Prozess gegen die A143 am 28.5. vor dem BVG Leipzig
Wir sind mit dem Prozesstag zufrieden, die Verhandlung verlief in einem respektvollen Ton, und uns scheint das Gericht unvoreingenommen allen Einwänden nachzugehen. Wir sind sehr zufrieden mit unserem Anwalt Herrn Kremer und den Fachgutachtern. Unser Geld war hier gut angelegt.
In der Mitteldeutschen Zeitung schrieb Frau Zöllner fälschlich, die Klägerin hätte der Maßnahme einer Tempo-Kontrolle der Gegenseite zugestimmt. Dem ist nicht so, wie auch die Beiträge der überregionalen Presse zeigen.
Eine detaillierte Wiedergabe des Verfahrens können wir nicht leisten, das ist Aufgabe der regionalen Presse. Unten sind einige Richtigstellungen zur MZ aufgeführt.Darüber hinaus, bezüglich dieses Satzes von Frau Zöller (MZ), wünschen wir uns eine genauere Erklärung, wie Frau Zöller zur Unabhängigkeit der deutschen Justiz steht.
https://www.mz-web.de/halle-saale/prozess-um-weiterbau-der-westumfahrung-kommt-die-a143-nach-halle-oder-nicht–32618564
„Nach einem langen Prozesstag musste das Landesgericht in der Verhandlung in einigen Fragen klein bei geben.“Der Spruch ist für den 12. Juni 10 Uhr Saal 5, in öffentlicher Lesung, angekündigt.
Wir, die BI-Saaletal, geben dann Interviews im Gericht oder davor.
Richtigstellung zur Berichterstattung vom Prozesstag gegen die A143 in der Mitteldeutschen
ZeitungWir können es nicht leisten, hier einen vollständigen Prozessbericht zu liefern. Das ist Aufgabe von Journalist*innen, um so ärgerlicher, dass es uns zusätzlichen Aufwand macht, den Unsinn der einmal mehr in der MZ (von Frau Zöllner) zu lesen ist, richtigzustellen. Wir möchten der MZ hiermit gerne helfen, journalistische Standards in Zukunft möglicherweise besser wahren zu können, im Einzelnen:
Es geht um diesen Artikel:
https://www.mz-web.de/halle-saale/prozess-um-westumfahrung-landesverwaltungsamt-muss-bei-a143-zugestaendnisse-machen-326148721. Bildunterschrift „Vor dem Gericht stehen Naturschützer und protestieren.“
→präzise: Fridays for Future und BI-Saaletal und weitere.
„In der Erörterung zum Weiterbau der A143, musste das Landesverwaltungsamt, die den Bau der A 143 bereits genehmigt haben“
→ Plural und Singular vermischt, wer sich ein Lektorat leisten kann ist Qualitätspresse?
2. „Unter anderem bestätigte das Gericht die Auffassung des Klägers, dass die vorgesehene Geschwindigkeitsbegrenzung auf einem 2,6 Kilometer langen Autobahnstück aus Umweltschutzgründen nicht nur auferlegt, sondern auch kontrolliert werden muss.“
→
Das ist eine gefährliche Vermischung von Aussagen. Die Klägerin (Femininum, wurde vom Gericht ebenso verwandt) hat vorgebracht, dass ein Tempolimit-60 selbst mit Kontrollen niemals auf einer so langen Strecke von über 2 Kilometern eingehalten würden. Die Kontrolle hat die Verteidigerin ins Spiel gebracht, wir haben diese jedoch als unzureichend und durch wissenschaftliche Studien widerlegt zurückgewiesen. Frau Zöller hat hier inhaltlich das Gegenteil der Aussage der Klägerin wiedergegeben.So geht Journalismus, der genau diesen Punkt richtig wiedergibt in SZ, Welt, Focus, FP:
3. „Weiter werden auch zahlreiche weitere Naturschutzmaßnahmen in der Verhandlung genau unter die Lupe genommen.“
→
Bravo, das trifft zu. Da die Verhandlung noch rund 8 Stunden ging, würden die LeserInnen vielleicht gerne erfahren, welche das waren? Frau Zellner hat zuvor nur aufgeführt, was gegen die Klägerin spricht, danach hat sie nicht mehr im Detail berichtet, sehr einseitig.1. „Nach einem langen Prozesstag musste das Landesgericht in der Verhandlung in einigen Fragen klein bei geben.“
→
Welches Verständnis hat Frau Zöller von der Unabhängigkeit der Justiz? Sie unterstellt, dass die Justiz eine Fürsprecherin der Autobahn-Industrie wäre, und sich sehr ärgern würde, einmal gegen diese entscheiden zu müssen. Dafür hätten wir gerne eine Erklärung von Frau Zöller.2. „Doch der Prozess verliert sich zunächst in Detailfragen des Umweltrechts.“
→
Es geht in diesem Prozess hauptsächlich, um nicht zu sagen, ausschließlich (!) um das Umweltrecht. Was ist daran unverständlich? Wie kann jemand dann von Detailfragen überrascht sein, und sich beschweren, es ginge „nur“ um die Details der Haupt-Rechtsfrage?https://www.mdr.de/mediathek/mdr-videos/a/video-304866.html
→ Das erstemal seit dem aktuellen Planverfahren, seit rund 2 Jahren, ist an diesem MDR Beitrags nichts auszusetzen.
→ Behauptet ohne Grundlage, dass besonders LKW große Umwege fahren müssten. Das wurde so nicht im Prozess gesagt.
31. Mai 2019 um 12:06 Uhr #346264Es geht vor allem darum, die egoistischen Interessen der Kläger zu befriedigen.
31. Mai 2019 um 13:17 Uhr #346267Und die wären?
31. Mai 2019 um 13:46 Uhr #346268Die Verhinderung der Autobahn.
31. Mai 2019 um 13:51 Uhr #346269Und was ist daran, zumindest bzgl. der BI, egoistisch?
31. Mai 2019 um 14:12 Uhr #346270Was ist der „Egoismus“ des Klägers gegen den Bau einer Autobahn?
31. Mai 2019 um 14:15 Uhr #346271Der geehrte Wolli vergisst hier, oder zieht es bewusst in Zweifel, dass der Rechtsstaat die Interessen des Einzelnen grundsätzlich erst mal schützt, somit auch seinen Egoismus.
Und wenn der Staat, in dem Fall sich wahrlich zu blöd, anstellt, sein Verfahren für die Interessen der/einer Gemeinheit durchzuführen, dann hat der Staat (und die Gemeinheit durch das Agieren des Staates!!) eben immer wieder Pech.- Diese Antwort wurde geändert vor 5 Jahren, 1 Monat von HansimGlück.
31. Mai 2019 um 14:39 Uhr #346274
AnonymWieso soll der Bau einer Autobahn etwas anderes sein, als pure Egoismus der Autolobby, gegossen in staatliches Handeln?
31. Mai 2019 um 22:29 Uhr #346286Man denke an die Lobby der Pferdezüchter, die der Bevölkerung Pferdewagen aufschwatzte oder später die Lobby der Eisenbahnbauer, die die Regierung bestach, damit die Bevölkerung und die Industrie die Eisenbahn benutzte.
So richtig dankbar bin ich nur der Lobby der Heizungsbauer. Kein Kohleschleppen mehr. -
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