Startseite Foren Halle (Saale) Frohe Kunde für alle Radfahrer: 1,6 Promille sind erlaubt

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  • #167255

    Man muss in den halleschen Polizeinachrichten öfter lesen, dass friedliche Radfahrer bei der Nachhausefahrt aus ihrer Stammkneipe auf ihren Promillegehalt kontrolliert wurden. Ich kann jetzt teilweise Entwarnung geben, denn ich wurde eben von sachkundiger Seite aufgeklärt, dass für Radfahrer 1,6 Promille erlaubt sind.

    #167257

    Ist schon OK, dass man nach einer fröhlichen Runde einen Anreiz hat, das Auto stehen zu lassen.

    #167259

    Wolii, 1.6 sind nicht erlaubt. Ab 1.6 ist es eine Straftat. Wenn du mit 0.2 auffällig wirst kannst du genauso ein Problem haben. Ab 1.6 ist das Problem nur garantiert.

    #167260

    Schlangenlinien darf man allerdings nicht fahren, aber Singen ist erlaubt.

    #167273

    Anonym

    Schlangenlinien darf man allerdings nicht fahren,

    mit Schlangenlinien kriegst du auch nüchtern Probleme.

    Ist mir jedenfalls mal so gegangen, als ich quietschfidel zu einem Date gefahren bin. Nachdem ich das zweite mal von der gleichen Polizeistrefe anhgehalten worde, bin ich besser gerade gefahren, nicht dass ich noch zum Drogentest musste.

    Aber da siehste mal, kaum schlägt man ein wenig aus dem Rahmen, kommt gleich die Polizei und vermutet verbotenes

    #167274

    Anonym

    Wolli, du musst darauf achten, dass du unter 1,6 Promille bleibst. Bei 1,6 hast du schon das Problem, nämlich die Trunkenheit im Straßenverkehr (Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zum einem Jahr).

    #167281

    Jetzt ist mir klar, warum sich Wolli einstmals zu den Grünen hingezogen fühlte. Es war der Radler-Anarchismus, den die Grünen unterstützen.

    #167295

    Ich muss das nächste mal mehr trinken, ich war gestern abend weit unter 1,6 Promille, ich habe es mit dem Promillerechner nachgeprüft:

    https://www.kenn-dein-limit.de/selbst-tests/promillerechner/?sid=1

    #167309

    Na toll. Es gibt schon genug Irre im Straßenverkehr und jetzt sollen noch angeschossene Radfahrer erlaubt sein! Wo soll das stehen? Saufen und dann knallt es und der nüchterne unschuldige muss dran glauben. Ich bin für 0,0 Promille. Entweder ich fahre oder ich saufe.

    #167378

    Anonym

    Wo soll das stehen?

    Wolli hat „herausgefunden“, was schon lange Zeit gilt: Radfahrer machen sich ab einer Blutalkoholkonzentration von 1,6 Promille oder darüber strafbar wegen Trunkenheit im Verkehr. Egal, ob was passiert.
    Er meint nun, er könne im Dunst Fahrrad fahren. Abgesehen davon, dass es einige Übung erfordert, alkoholisiert am Verkehr teilzunehmen, unterliegt er dabei einem – unter Umständen folgenschweren – Irrtum.

    #167379

    Übrigens Fussgänger dürfen sogar noch mehr trinken.

    #167384

    Radfahrer machen sich ab einer Blutalkoholkonzentration von 1,6 Promille oder darüber strafbar wegen Trunkenheit im Verkehr.

    Wirklich?
    „Die im Zusammenhang mit Schulzes Unfall geführten Ermittlungen, so der Pressesprecher der Staatsanwaltschaft Dessau-Roßlau Christian Preissner, sind eingestellt worden. Zur Begründung heißt es: „Die Untersuchung der Uwe Schulze entnommenen Blutprobe wies eine Alkoholkonzentration auf, die deutlich unterhalb des für Radfahrer kritischen Wertes von 1,60 Promille lag. Die Ermittlungen haben ergeben, dass der Unfall auch einem nüchternen Radfahrer hätte widerfahren können. Somit scheidet der genossene Alkohol als Unfallursache aus“, so Preissner.“
    http://www.wochenspiegel-web.de/wisl_s-cms/_wochenspiegel/7352/Politik/35825/Anhalt_Bitterfelds_Landrat_wieder_im_Dienst.html

    Vorher hieß es noch:
    „Nach MZ-Informationen zeigte der Alkomat-Test einen vorläufigen Wert von über 1,6 Promille.“
    http://www.mz-web.de/bitterfeld/unfall-am-maennertag-landrat-aus-bitterfeld-erleidet-schwere-kopfverletzung,20640916,22750994.html

    #167385

    Wenn du mit dem Fahrrad und z.B. 1,0 einen über den Haufen fährst und der sich beide Beine bricht, zählt der Alkohol schon und du bist fahrlässig betrunken Fahrrad gefahren. Das gleiche wie mit Auto und 0,3.
    Die 1,6 sind kein Freifahrtschein besoffen Fahrrad zu fahren.

    #167386

    Anonym

    Wirklich?

    Ja, wirklich!

    Stichpunkte zum Selbststudium:

    Blutprobe, Alkomat-Test, vorläufiger Wert, deutlich unterhalb, Unfallursache


    @hansimglueck
    :
    Dein Vergleich hinkt etwas. Auch wer nüchtern (egal ob mit Auto, Fahrrad oder Pogostick) jemanden beide Beine bricht, ist wegen mindestens fahrlässiger Körperverletzung „dran“. Es geht bei diesen Grenzen gerade darum, dass nicht mal was passieren muss, um bestraft zu werden.

    #167391

    Ja, wirklich!

    Aber wenn mir ein Unfall passiert, der ohne Alkohol auch hätte passieren können, dann spielt der Alkohol keine Rolle, steht da drin.

    #167392

    Ich bin jetzt mal die Mosel mit dem Auto entlang gefahren, diese Weinberge !!!, diese Unmengen an Wein!!! – das muss doch alles getrunken werden!!! Bis 1,6 Promille sagt man nicht solche bösen Worte wie besoffen und „im Dunst fahren“, da ist man im Zustand erhöhter Lebensfreude und das ist mit dem Fahrrad nicht nur erlaubt, sondern von den Winzern auch erwünscht!!!

    #167399

    Anonym

    Aber wenn mir ein Unfall passiert, der ohne Alkohol auch hätte passieren können, dann spielt der Alkohol keine Rolle

    Verantwortung für den Unfall musst du trotzdem Übernehmen. In diesem Fall wurde nur der Unfallverursacher verletzt (und offenbar sein eigenes Fahrrad beschädigt). Und wahrscheinlich ist der Herr Landrat auch durch seine Verletzungen zur Genüge gestraft. Jedenfalls ist ihm keine (zusätzliche) Bestrafung wegen Trunkenheit im Verkehr anzulasten, eben weil der endgültig festgestellte Wert unter 1,6 Promille lag.

    #167401

    Anonym

    da ist man im Zustand erhöhter Lebensfreude

    Kommt auf den Zeitraum der Betrachtung an. Bis kurz vor’m Unfall sicher. Die 25-50 Jahre danach – eher nicht. Gut, in deinem Fall 5-10. Also mach nur!

    #167407

    @sagisdorfer8, ich danke dir für die Aufklärung. Ich hatte schon gedacht, es wurde Recht gebeugt, weil es sich um einen verdienten Politiker handelt.

    #167413

    Anonym

    Idiotischerweise gilt Saufen bei anderen Straftaten sogar als schuldmildernd…

    Solange sich die „Lebensfreuer“ nur selbst die Böschung runter schmeißen, bitte schön.

    Als kleiner Trost:

    §323a StGB – Vollrausch

    #167414

    Goethe trank täglich zwei Liter Wein und was hat er hinterlassen!!!
    Hitler trank keinen Alkohol und was hat er angerichtet !!!

    #167415

    Anonym

    Goethe fuhr kein Fahrrad. Also besoffen schreiben kannst du offenbar. Muss mal nur noch was sinnvolles bei rumkommen…

    #167417

    Alle Achtung, jetzt versucht er sich schon mit Goethe zu rechtfertigen.

    Ok, Sagisdorfer. Dann sag ich es so: Alkohol ist bei einem Unfall immer ein netter Straf-Multiplikator.

    #167418

    Hitler trank keinen Alkohol und was hat er angerichtet !!!

    Hitler war auch Vegetarier. Ergo sind alle Vegetarier Nazis. 😛

    #167420

    Hochachtung, wolli, ich könnte bei 1,6 Promille nicht mal mehr mein Fahrrad halten, und Du fährst noch! 😉

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