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- Dieses Thema hat 34 Antworten und 12 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert vor 8 Jahren, 1 Monat von HerrSchlau.
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17. März 2016 um 09:30 Uhr #235989
http://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Termine/DE/Termine/4StR440.html?nn=6128288
Genau jetzt um 9.30 Uhr hat die Verhandlung begonnen.
Wie wird sie ausgehen?
- Dieses Thema wurde geändert vor 8 Jahren, 1 Monat von Stadt_für_Kinder.
17. März 2016 um 09:33 Uhr #235990Vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand.
17. März 2016 um 09:42 Uhr #23599417. März 2016 um 09:45 Uhr #235995Ich weiß es wirklich. 🙂
17. März 2016 um 10:52 Uhr #236004Unser OB kommt ja gar nicht mehr dazu seine Arbeit zu machen, weil irgendwelche Wichtigtuer mit viel zu viel Geld und Tagesfreizeit ihn immer wieder vor Gericht zerren.
So kann man auch die Demokratie nachhaltig beschädigen.17. März 2016 um 11:13 Uhr #236006Das sehe ich ganz entspannt und anders, für unseren OB gehören Klagen und Gegenklagen zum gewöhnlichen Geschäft. Und beim Bundesgerichtshof war er vermutlich bisher noch nicht, da hat er heute gewiß Freude daran.
17. März 2016 um 11:39 Uhr #236012…beim Bundesgerichtshof war er vermutlich bisher noch nicht, da hat er heute gewiß Freude daran.
Wiegand selbst wird nicht anwesend sein. Er lässt sich durch seine Anwälte vertreten.
17. März 2016 um 12:26 Uhr #236016Die Entscheidung fällt erst am 12. Mai:
http://www.mz-web.de/halle-saale/prozess-gegen-bernd-wiegand-in-karlsruhe-bundesgerichtshof-vertagt-entscheidung-2374067417. März 2016 um 12:38 Uhr #236017„Bundesanwaltschaft unterstützt Revisionsantrag nicht
Allerdings sind die Chancen dafür in der Verhandlung am Donnerstag deutlich gestiegen. Denn die Bundesanwaltschaft beantragte überraschend, dass der BGH die Revision verwerfen solle. Die Staatsanwältin Yasemine Tüz begründete dies, dass Wiegand bei der Gehaltseinstufung seiner drei engsten Mitarbeiter keine gravierende Pflichtverletzung vorzuwerfen sei. Es ist ein ungewöhnlicher Vorgang, dass die Bundesanwaltschaft nicht den Revisionsantrag der Staatsanwaltschaft unterstützt. Wiegands Anwalt Jan Schlösser wertete diesen Antrag positiv. „Das Gefühl ist natürlich besser geworden. Es sprechen aber auch gute Argumente dafür, die Revision zu verwerfen“, sagte er der MZ.“
Quelle: wie zuvor.
17. März 2016 um 15:30 Uhr #236023Die Entscheidung fällt erst am 12. Mai:
*stöhn*
17. März 2016 um 15:52 Uhr #236024Das sehe ich ganz entspannt und anders, für unseren OB gehören Klagen und Gegenklagen zum gewöhnlichen Geschäft. …
Wenn Du OB durch gescheiterten OB ersetzt, gehe ich mit. 😉
17. März 2016 um 16:00 Uhr #236025„Bundesanwaltschaft unterstützt Revisionsantrag nicht
Allerdings sind die Chancen dafür in der Verhandlung am Donnerstag deutlich gestiegen. Denn die Bundesanwaltschaft beantragte überraschend, dass der BGH die Revision verwerfen solle. Die Staatsanwältin Yasemine Tüz begründete dies, dass Wiegand bei der Gehaltseinstufung seiner drei engsten Mitarbeiter keine gravierende Pflichtverletzung vorzuwerfen sei. Es ist ein ungewöhnlicher Vorgang, dass die Bundesanwaltschaft nicht den Revisionsantrag der Staatsanwaltschaft unterstützt. Wiegands Anwalt Jan Schlösser wertete diesen Antrag positiv. „Das Gefühl ist natürlich besser geworden. Es sprechen aber auch gute Argumente dafür, die Revision zu verwerfen“, sagte er der MZ.“
Quelle: wie zuvor.Das haben wir doch schon vorher gewußt,
Privatfehden haben vor Gericht nichts zu suchen.Der Rechtsstaat ist ein Bollwerk, an dem sich Amateure eine blutige Nase holen.
Der EuGH wartet schon auf BlutigeNaseBernhard.Und, wie wolli richtig verlinkte geht das seid:
15. Juli 2012
Der parteilose Bernd Wiegand setzt sich in der Stichwahl um das Amt des Oberbürgermeisters von Halle mit 52,9 Prozent gegen Bernhard Bönisch (CDU) durch. …
- Diese Antwort wurde geändert vor 8 Jahren, 1 Monat von redhall.
17. März 2016 um 19:08 Uhr #236039Naja, ich halte ja nichts von dem Gerücht dass ein BB dafür verantwortlich ist, dass der OB vor Gericht gezerrt worden ist. Welcher Staatsanwalt läßt sich schon von einem drittklassigen Stadtrat beeinflussen. Mir ist vielmehr nicht klar, wie sich ein Staatsanwalt auf dieses Abenteuer einlassen kann, einen OB wegen so einer Nichtigkeit den Prozess zu machen und wie kann ein hochrangiges Gericht – in meine jetzt das Gericht in Halle – die Anklage zulassen. Es muss doch einem OB, ganz egal ob der B.W heißt oder nicht, freigestellt sein, seinen Leuten die Erfahrungsstufe zuzugestehen, die ihm richtig erscheint. Wohlbemerkt, ich rede nicht von der Entgeltgruppe, sondern von einer Erfahrungsstufe. Und m. E. gehört zu einer beruflichen Erfahrung eben nicht nur Zeiten im ö. D. sondern auch bei anderen Arbeitgebern und sonstige Erfahrungen, die man z. B. als Fraktionsvorsitzender in einem Stadtrat gesammelt hat. Ich kann mir nicht vorstellen, dass die Tarifvertragsparteien des TVÖD diese Erfahrungen nicht anerkennen wollten. Ich glaube es einfach nicht.
17. März 2016 um 19:21 Uhr #236041Wiegand hat ja eine Abrechnung angekündigt, wenn er endgültig freigesprochen werden sollte. 🙂
17. März 2016 um 19:22 Uhr #236042Wahrscheinlich werden B. und K. öffentlich auf dem Marktplatz getadelt.
17. März 2016 um 19:25 Uhr #236043Welcher Staatsanwalt läßt sich schon von einem drittklassigen Stadtrat beeinflussen.
„Anders als Richter, die bei ihrer Amtsführung nicht an Weisungen von Vorgesetzten gebunden sind, unterstehen Staatsanwälte in Deutschland der Behördenhierarchie. Damit sind sie an die Weisungen ihrer jeweiligen Vorgesetzten gebunden. Deren Befugnis umfasst sowohl Weisungen im Einzelfall (etwa das Absehen von Strafverfolgungsmaßnahmen gegen eine bestimmte Person) als auch generelle Anweisungen, wie etwa das Absehen von Strafverfolgungsmaßnahmen bei sog. Kleinstmengen im Betäubungsmittelrecht. Das eröffnet Möglichkeiten zum Missbrauch, indem der Justizminister als politischer Beamter und Mitglied der Exekutive Einfluss auf Entscheidungen der Judikative nimmt.[19] Deshalb hat die für die Angelegenheiten der Staatsanwälte zuständige Kommission des Deutschen Richterbundes (DRB) verlangt, dieses Weisungsrecht abzuschaffen, um die Gewaltenteilung gemäß der Verfassung wiederherzustellen.“ (Wikipedia)
17. März 2016 um 19:42 Uhr #236044Welcher Staatsanwalt läßt sich schon von einem drittklassigen Stadtrat beeinflussen.
„Anders als Richter, die bei ihrer Amtsführung nicht an Weisungen von Vorgesetzten gebunden sind, unterstehen Staatsanwälte in Deutschland der Behördenhierarchie. Damit sind sie an die Weisungen ihrer jeweiligen Vorgesetzten gebunden. Deren Befugnis umfasst sowohl Weisungen im Einzelfall (etwa das Absehen von Strafverfolgungsmaßnahmen gegen eine bestimmte Person) als auch generelle Anweisungen, wie etwa das Absehen von Strafverfolgungsmaßnahmen bei sog. Kleinstmengen im Betäubungsmittelrecht. Das eröffnet Möglichkeiten zum Missbrauch, indem der Justizminister als politischer Beamter und Mitglied der Exekutive Einfluss auf Entscheidungen der Judikative nimmt.[19] Deshalb hat die für die Angelegenheiten der Staatsanwälte zuständige Kommission des Deutschen Richterbundes (DRB) verlangt, dieses Weisungsrecht abzuschaffen, um die Gewaltenteilung gemäß der Verfassung wiederherzustellen.“ (Wikipedia)
Das mag ja alles sein. Aber das entbindet doch keinen Staatsanwalt vorab recht umfangreich zu prüfen, ob eine Anklage Erfolg hat. Desweiteren bezweifle ich stark, dass der Generalstaatsanwalt oder der Oberstaatsanwalt oder wie die in LSA heißen, oder gar das Ministerium eine entsprechende Weisung an den Staatsanwalt gegeben haben.Auch einer Landesregierung muss daran gelegen sein, dass die Städte starke OB’s haben. Nein, nein. Ich glaube eher, der Staatsanwalt wollte Karriere machen und hat sich verrechnet.
17. März 2016 um 19:46 Uhr #236045Ich glaube eher
Jeder hat eben seinen eigenen Glauben. Mancher glaubt, was ihm schon in der Kindheit erzählt wurde und eine anderer lässt seine Lebenserfahrung mit einfließen.
Sag mal, baust du bezüglich der zu erwartenden Entscheidung schon vor?17. März 2016 um 19:48 Uhr #236046Manchmal wird die Karriereleiter zu Rutsche ins Maritim 😉
17. März 2016 um 19:57 Uhr #236047Wiegand hat ja eine Abrechnung angekündigt, wenn er endgültig freigesprochen werden sollte. <noscript></noscript>
Hat den die Arbeitsgruppe „Amtsenthebungsverfahren“ dem Stadtrat schon die Abrechnung präsentiert? Da sollten doch auch erstklassige Juristen dem Stadtrat für viel Geld zuarbeiten?
Die müssen jetzt aber mal losklechen, sonst ist die „Rechtsgrundlage“, Revision beim BGH, auch noch wech.17. März 2016 um 20:07 Uhr #236050Nunja, Juristen klechen nicht.
Sie sind Juristen, also der Meinung, dass man ihrer Meinung ist.
Dass das nicht so ist, nehmen sie wahr.
Und dann träumen sie davon, Notar zu sein.17. März 2016 um 20:32 Uhr #236055Nunja, Juristen klechen nicht. Sie sind Juristen, also der Meinung, dass man ihrer Meinung ist. Dass das nicht so ist, nehmen sie wahr. Und dann träumen sie davon, Notar zu sein.
Die einzige Berufsgruppe, die wirklich klecht, sind die JURISTEN!!!!!
Und das Notariat ist von Bundesland zu Bundesland anders geregelt.
Unabhängig davon sind die Juristen die Wichtigsten und Bedeutsamsten, da wo gibt!17. März 2016 um 20:48 Uhr #236057Boah ey… welche Leistung: Da wo gibt… Lehrer Ast von der Wurzelklasse der Baumschule wäre echt entzückt…
17. März 2016 um 20:59 Uhr #236060Schön, dass man Dich damit gleich hinter Deiner Wurzel hervorlocken konnte. Diese Falle war Deine. Boah ey
17. März 2016 um 22:56 Uhr #236066Witzig Jörg, du sprichst gleichzeitig von einem drittklassigen Stadtrat und einem anderen, der im Stadtrat riesige Erfahrung gesammelt haben soll.
Der TVÖD meint schon Erfahrung für den jeweiligen Beruf und nicht irgendwelche Erfahrung. Was bringt dir Erfahrung als Bäcker, wenn du Fleisch herstellen willst, um es mal zu verbildlichen.
Die Stufen des TVÖD, welche für jede Stufe eine gewisse Erfahrung gleichsetzen, ergeben für die jeweiligen Erfahrungsstufen rein rechnerisch auch ein gewisses Mindestalter, welches man dann für jede Stufe haben müsste. Um sich hinauf zu arbeiten, wären das für Stufe 5 10 Jahre. Nein das Studium zählt nicht.- Diese Antwort wurde geändert vor 8 Jahren, 1 Monat von HansimGlück.
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