Sturmtief Eberhard: Verbraucherzentrale gibt Hinweise zum Versicherungsschutz

11. März 2019 | Wirtschaft | Keine Kommentare

(verbraucherzentrale / 11.03.2019) Das Sturmtief „Eberhard“ hat am Wochenende auch in Sachsen-Anhalt Spuren hinterlassen. Die Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt e.V. informiert darüber, welche Versicherungen welche Schäden übernehmen und wann ein entsprechender Versicherungsschutz besteht.
Für Sturmschäden haften die Wohngebäude-, Hausrat- und Kaskoversicherungen. Allerdings erst ab Windstärke 8. Dies entspricht einer Windgeschwindigkeit von 62 Stundenkilometern. Dazu reicht es meist aus, wenn es eine offizielle Sturmwarnung gegeben hat. Wurde durch den Sturm ein Gebäude beschädigt, ist dies ein Fall für die Wohngebäudeversicherung. Ist Hausrat zum Spielball des Sturms geworden, sind diese Schäden durch die Hausratversicherung nur abgedeckt, wenn dieser während der Böen in einem Gebäude untergebracht war und beschädigt wurde.
Die Teilkaskoversicherung des Autohalters ist für Fahrzeugschäden zuständig, wenn der Sturm Dachziegel auf ein parkendes Auto geschleudert hat. In der Regel ist nur der Zeitwert des Fahrzeuges versichert. Zudem wird die vereinbarte Selbstbeteiligung von der Entschädigung abgezogen.
Stürzt ein Baum durch den Sturm auf ein Fahrzeug, tritt ebenfalls die Teilkaskoversicherung ein. Hingegen haftet die Vollkaskoversicherung, wenn ein Baum auf die Fahrspur fällt und ein Fahrzeug auffährt, da es nicht rechtzeitig bremsen kann. Ist ein nachweislich morscher Baum umgestürzt und hat ein Haus oder Auto beschädigt, muss der Baumbesitzer oder dessen Haftpflichtversicherung für die dadurch entstandenen Schäden aufkommen. Im Fall eines Schadens ist es wichtig, diesen umgehend und wahrheitsgetreu der Versicherungsgesellschaft zu melden und die weitere Verfahrensweise abzustimmen. Der Versicherte ist außerdem verpflichtet, alles zu unterlassen, was die Schadenfeststellung durch den Versicherer erschweren könnte. Zerstörte Gegenstände sollten deshalb erst nach Rücksprache mit dem Versicherer entsorgt werden. Gefahrenquellen dürfen beseitigt und so abgesichert werden, dass kein weiterer Schaden entsteht. Außerdem sollte der Schaden durch Fotos dokumentiert und eine Liste der beschädigten Gegenstände erstellt werden.

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