Kommunen bekommen Kitabeiträge für April und Mai erstattet

16. September 2020 | Soziales, Wirtschaft | Keine Kommentare

 

Aufgrund der Corona-Pandemie hat Sachsen-Anhalt fristgemäß denjenigen Kommunen, die Elternbeiträge für April und Mai 2020 nicht erhoben oder zurückerstattet haben, nun die Kosten erstattet. Dabei sind insgesamt knapp 19 Millionen Euro in die Gemeinden geflossen, die bis Ende August ihre finanziellen Bedarfe nachvollziehbar gemeldet hatten.

„Damit ist das Versprechen eingelöst, neben der Weiterzahlung der Landeszuweisung auch die Kommunen nicht auf ihren Einnahmeausfällen sitzen zu lassen, sofern diese sich entschieden hatten, die Eltern in der Zeit der Notbetreuung zu entlasten“, erklärte Sozialministerin Petra Grimm-Benne von der SPD.

Bereits Ende März wurde in einem gemeinsamen Runderlass des Innen- und des Sozialministeriums den Trägern von Kindertageseinrichtungen empfohlen, die Erhebung der Elternbeiträge auszusetzen. Im April hat das Land die nicht erhobenen Beiträge komplett erstattet; für Mai werden die Beiträge für alle Eltern erstattet, die die Notbetreuung nicht nutzen konnten.

Die Kita-Finanzierung wird in Sachsen-Anhalt gemeinsam von Land und Landkreisen, die einen festen Satz zahlen, und von Kommunen und Eltern getragen, unter denen die restlichen Kosten aufgeteilt werden. Dazu legen die Kommunen vor Ort eine Beitragssatzung fest.

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