Insolvenzen: Gläubiger können 241 Mio in den Wind schreiben

1. Dezember 2016 | Wirtschaft | Ein Kommentar

Von den 4 721 im Jahr 2010 in Sachsen-Anhalt eröffneten Insolvenzverfahren (darunter Unternehmen- und Verbraucherinsolvenzen) waren bis zum Ende des Jahres 2014 lt. Angaben des Statistischen Landesamtes in Halle 10 Prozent noch nicht beendet. Ziel der Insolvenzverfahren ist es, den Gläubigern die Befriedigung ihrer Forderungen durch Verwertung des Schuldnervermögens zu ermöglichen. Die 4 227 beendeten Verfahren schlugen für die Gläubiger mit Verlusten in Höhe von 241 Mill. EUR zu Buche. Der Verlust ergab sich als Differenz zwischen den quotenberechtigten Forderungen in Höhe von 244 Mill. EUR und dem zur Verteilung verfügbaren Betrag von 2,78 Mill. EUR. Die Deckungsquote lag bei 1,1 Prozent. Für den Zeitraum 2009 bis 2013 lag diese Quote mit 1,4 Prozent um 0,3 Prozentpunkte höher. Mit 18 Mill. EUR geringeren quotenberechtigten Forderungen und einem um 0,9 Mill. EUR geringeren zur Verteilung zur Verfügung stehenden Betrag fielen die Verluste der Gläubiger um 17 Mill. EUR geringer aus.

Im Jahr 2010 wurden 609 Insolvenzverfahren von Unternehmen eröffnet. Eine Beendigung bis Ende des Jahres 2014 lag in 337 Fällen (55 %) vor. Die Gläubiger müssen ihre Forderungen bei dem Insolvenzverwalter zur Insolvenztabelle anmelden (quotenberechtigte Forderungen). Zu den eröffneten Insolvenzverfahren für Unter-nehmen im Jahr 2010 waren das 66 Mill. EUR. Für die Schlussverteilung in einem Insolvenzverfahren wird eine Quote aus dem zur Verteilung verfügbaren Betrag und den quotenberechtigten Forderungen berechnet. Auf dieser Grundlage erfolgt eine anteilige Auszahlung des zur Verteilung verfügbaren Betrages an die Gläubiger. Für die Berechnung der Anteile stand ein Gesamtbetrag in Höhe von 1,17 Mill. EUR zur Verfügung. Das waren 65 Mill. EUR weniger als angemeldete Forderungen und ent-sprach einer Deckungsquote von 1,8 Prozent.
In 7 Unternehmen der 337 beendeten Insolvenzverfahren war eine Sanierung möglich. Das sicherte 51 Arbeitsplätze. Zum Zeitpunkt der Antragstellung existierten 30 Prozent der betroffenen Unternehmen noch keine 3 Jahre und 38 Prozent länger als 8 Jahre. In 6 Unternehmen waren jeweils mehr als 100 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer beschäftigt, 296 Unternehmen arbeiteten ohne angestellte Beschäftigte. In 6 Unternehmen wurde der Betrieb während des Insolvenzverfahrens oder nach der Insolvenzeröffnung fortgeführt. Eine Betriebsfortführung liegt vor, solange keine Ver-äußerung oder Stilllegung des Unternehmens des Schuldners erfolgt und die operativen Geschäfte, gegebenenfalls auch nur für Teile des Betriebes, weitergeführt werden.

Vereinfachte Insolvenzverfahren kommen u. a. für Verbraucher zur Anwendung. Im Jahr 2010 wurden 3 418 Verbraucherinsolvenzverfahren eröffnet. Eine Beendigung bis Ende 2014 erfolgte in 97 Prozent der Fälle (3 324 Verfahren). Den 92 Mill. EUR quotenberechtigten Forderungen, standen 1,2 Mill. EUR zur Verteilung gegenüber. Für die Gläubiger bedeutete das Verluste in Höhe von 91 Mill. EUR. Die Deckungsquote betrug 1,3 Prozent. Die gleiche Quote wurde für den Zeitraum 2009 bis 2013 ermittelt, in welchem die Gläubiger mit fast 95 Mill. EUR Verlusten 4 Mill. EUR mehr Verluste hatten.

(Quelle: StaLA LSA)

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