Nach Sanierung: HWG will Mieterhöhungen nicht voll ausschöpfen

15. März 2019 | Wirtschaft | 2 Kommentare

Die HWG will nach eigenem Bekunden auch nach der energetischen Modernisierung ihres  Quartiers auf die gesetzlich mögliche Umlage von acht Prozent der Modernisierungskosten verzichten. Stattdessen sollen die Kaltmieten nach Beendigung der energetischen Sanierung bei maximal 5,50 Euro pro Quadratmeter gekappt werden.
In einem konkreten Fall wäre für eine 48 Quadratmeter große Wohnung bei Anwendung der 8-Prozent-Regel eine Mietenanpassung um rund 140 Euro möglich. Tatsächlich steigt die Kaltmiete nach der energetischen Sanierung in der Voßstraße nur um rund 70 Euro. Gleichzeitig sinken bei gleichbleibendem Verbrauchsverhalten die Heizkosten. Die HWG legte im Januar allen Mietern dar, wie sich die Mietanpassungen begründen.
Grundlage für die Mietanpassung ist eine energetische Sanierung, bei der unter anderem die Fassade, der Keller und das Dach gedämmt, neue wärmegedämmte Fenster eingebaut, die Heizungsanlage modernisiert und das Treppenhaus saniert wird. Zudem werden alle Wohnungen nach Beendigung der Maßnahme über einen Balkon verfügen. Die Kosten für die von der Freiraumgalerie gestalteten Häuserfassaden in der Voßstraße werden nicht auf die Mieten umgelegt.

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