Gentechnik-Entscheidung des EuGH: Landes-FDP beklagt, Gericht sei der Empfehlung der Leopoldina nicht gefolgt

26. Juli 2018 | Wirtschaft | 5 Kommentare

Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass Organismen, deren DNA an gezielten Stelllen durch so genannte „Gen-Scheren“ zum Mutationen gezwungen wurden, als genetisch veränderte Organismen (GVO) anzusehen sind. Deshalb sollen sie in der GVO-Richtlinie vorgesehenen Verpflichtungen unterliegen. Die entsprechende Technologie „CRISPR“ wird damit als Gentechnik eingeordnet. Wichtig ist dabei zu wissen, dass in den Orgamnismus keine artfremde DNA eingeschleust wird. Im Unterschied zu natürlich ablaufenden Mutationen können jedoch Gentechniker den Ort der Mutation bestimmen, während bei natürlichen Mutationen (beispielsweise ausgelöst durch Strahlung) der Ort des Geschehens auf dem DNA-Strang zufällig ist. Gegenüber traditioneller Zucht durch Auslese natürlicher Mutationen sind Gentechniker hier also im Vorteil, die Zucht kann gezielter und schneller von statten gehen.

Deshalb ist seit einiger Zeit umstritten, ob es sich bei der Methode um Gentechnik oder nur um die Beschleunigung natürlicher Prozesse handelt. Wissenschaftliche Politikberater wie etwa die in Halle ansässige Leopoldina empfehlen seit längerem, dabei das Ergebnis und nicht das Verfahren in den Focus zu nehmen. Dem sei der EuGH nicht gefolgt, beschwert sich Lydia Hüskens, stellvertretende FDP-Landesvorsitzende. Sie erklärt dazu: „Dadurch wird nicht nur die Bewältigung landwirtschaftlicher Herausforderungen etwa durch den Klimawandel deutlich schwieriger. Zugleich sorgt das zukünftig bürokratische und teure Verfahren dafür, dass nur noch wenige Unternehmen und Einrichtungen es sich leisten können, dazu zu forschen. Die beste Chance, um einer Monopolisierung des Saatguts entgegenzuwirken, ist vertan.“

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