Prozess wegen Fahrerflucht nach tödlichem Unfall am Hansering startet erneut

21. Januar 2022 | Vermischtes | 2 Kommentare

Am Mittwoch 26.01.2022 gegen  08:30 Uhr beginnt erneut der Prozess am  Jugendschöffengericht gegen einen Jungen Mann, dem Unfallflucht und fahrlässige Tötung einer Frau vorgeworfen wird.

Dem zur Tatzeit heranwachsenden Angeklagten wird zur Last gelegt, am 14.12.2019 mit einem Auto aus Richtung Joliot-Curie-Platz kommend den Hansering in Halle (Saale) in Richtung Leipziger Turm mit einer Geschwindigkeit von 60 bis 75 km/h befahren zu haben. Infolge der überhöhten Geschwindigkeit hat er in Höhe des Leipziger Turms eine Fußgängerin übersehen, die die Fahrbahn überquert hat Sie wurde mit dem Fahrzeug erfasst und so schwer verletzt, dass sie am 16.12.2019 im Krankenhaus verstarb. Der Angeklagte habe sich in Kenntnis des Unfalls mit dem Fahrzeug entfernt und sei bis nach Eisleben gefahren, so der vorwurf der Staatsanwaltschaft.

Im Falle eines Schuldspruchs hat das Jugendschöffengericht zu prüfen, ob auf den zur Tatzeit heranwachsenden Angeklagten das Jugendstrafrecht oder das für Erwachsene geltende allgemeine Strafrecht anzuwenden ist. Für Erwachsene droht das Gesetz bei fahrlässiger Tötung eine Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren und für das unerlaubte Entfernen vom Unfallort Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren an.

Bereits am 09.09.2020 fand ein erster Hauptverhandlungstermin vor dem Jugendschöffengericht statt. Der Angeklagte hat in der Hauptverhandlung zum Tatvorwurf Stellung genommen und seine Beteiligung eingeräumt. Seine Sicht auf das Geschehen sei durch ein vor ihm fahrendes Fahrzeug beeinträchtigt gewesen. Er hat auch eingeräumt, dass er sich vom Unfallort entfernt habe.

Posttraumatische Belastungsstörung

Die Fortsetzung der Verhandlung wurde damals ausgesetzt, weil ein Sachverständiger aufgrund einer längerfristigen Erkrankung nicht zur Gutachtenerstattung in der Verhandlung erscheinen konnte. Zwischenzeitlich wurde durch eine Amtsärztin bei dem Angeklagten eine posttraumatische Belastungsstörung diagnostiziert, die eine Verhandlungsunfähigkeit begründete, sodass eine erneute Verhandlung lange nicht möglich war. Auch nunmehr besteht nur eine eingeschränkte Verhandlungsfähigkeit, so dass jeweils nur einige Stunden verhandelt werden kann. Nunmehr ist die Hauptverhandlung von Neuem zu beginnen. Der Angeklagte hat erneut Gelegenheit, sich zu dem Tatvorwurf zu äußern. Es sind mehrere Zeugen geladen. Auch der Sachverständige soll nunmehr sein Gutachten erstatten. Gegenstand des Gutachtens ist auch die Frage, ob der Unfall für den Angeklagten vermeidbar war.

 

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