Gestern gestohlen, heute in Haft: das „besonders beschleunigte Verfahren“ am Amtsgericht Halle

2. Juni 2022 | Vermischtes | Keine Kommentare

Am Amtsgericht Halle (Saale) fand heute ein besonders beschleunigtes Verfahren statt, in dessen Abschluss der Angeklagte zu einer Freiheitsstrafe von 3 Monaten ohne Bewährung verurteilt wurde. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Der Strafrichter sah es nach dem Geständnis des Angeklagten als erwiesen an, dass dieser am 31.05.2022 um die Mittagszeit in einem Geschäft am Markt in Halle einen Rucksack und ein Parfüm im Gesamtwert von 159,94 Euro entwendet hat. Er wurde von Ladendetektiven festgestellt und die Ware wurde ihm wieder abgenommen.

Bereits am 25.05.2022 war er in einem besonders beschleunigten Verfahren ebenfalls wegen Diebstahls von Parfüm im Wert von 141,00 Euro (Tatzeit: 24.05.2022) zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Der schnelle Rückfall führte zur Verhängung der Freiheitsstrafe.

Da der Angeklagte nicht über einen festen Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland verfügt, wurde zur Absicherung des Verfahrens und zur Sicherung der zu erwartenden Strafvollstreckung nach dem Urteilsspruch sofort Untersuchungshaft angeordnet. Der Angeklagte befindet sich deshalb bis auf Weiteres in der Justizvollzugsanstalt Halle.

Das beschleunigte Verfahren bietet bei einfach gelagerten Sachverhalten mit geringen Strafen die Möglichkeit einer schnelleren Verhandlung, weil gewisse formelle Verfahrensabschnitte wegfallen dürfen. Die Staatsanwaltschaft Halle und das Amtsgericht Halle haben seit einigen Jahren die Möglichkeit geschaffen, solche Verfahren sofort durchzuführen, wenn ein Täter „auf frischer Tat“ ertappt wird und aufgrund der einfachen Sachlage eine schnelle Verhandlung möglich ist.

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