Erbbaurecht soll Baugemeinschaften helfen und Baulücken schließen. Infoveranstaltung 3. März im Stadthaus

21. Februar 2020 | Veranstaltungen | Keine Kommentare

Das Erbbaurecht kann für Grundstückseigentümer eine interessante Alternative zum Verkauf sein. Für Eigentümer unbebauter Grundstücke fallen laufend Kosten an, während der Wertzuwachs nur bei einem Verkauf realisierbar ist.

Privaten Eigentümern, die ihr Grundstück lieber im Familienbesitz behalten wollen, soll deshalb ein Modell angeboten werden, welches mehrere Städte bereits praktizieren: die Verpachtung im Erbbaurecht an Baugemeinschaften. Vor allem bei kleineren Baulücken unter 1.000 m², auf denen sich meist nur ein einziges Mehrfamilienhaus errichten lässt, können Baugemeinschaften mit jungen Familien zum Zuge kommen, die dort preiswerten Wohnraum zur Selbstnutzung errichten.

Vortrag:
Irene Lindner, öffentlich bestellte und vereidigte Sach­verständige für die Bewertung bebauter und unbebauter Grundstücke

Wann: Dienstag, 03. März 2020 um 18:00 Uhr

Wo: Stadthaus, Kleiner Saal, Marktplatz 1

Die Veranstaltung ist kostenlos. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Weitere Informationen erhalten Sie unter: baugemeinschaften-hal@um-systems.de

Die Veranstaltung wird von der Koordinierungsstelle Baugemeinschaften der Stadt Halle (Saale) mit Untestützung von Haus&Grund Halle e.V. organisiert.

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