Stadt Halle verliert gegen ADFC auf ganzer Front: Radwegebenutzungspflicht an vielen Stellen aufgehoben

20. April 2023 | Umwelt + Verkehr | Keine Kommentare

Wiederholt, wie schon im Falle der Magdeburger Straße, scheitert die Stadt Halle gescheitert, Radfahrer auf zu schmale und oder marode, nicht verkehrssichere Radwege zu zwingen.

Das Oberverwaltungsgericht hat dem mit Beschluß vom 13.04.2023 einen Riegel vorgeschoben und die Zulassung zur Berufung gegen ein am 19.11.2021 ergangenes Urteil abgelehnt. Auch im Falle der Gudrun-Goesecke Straße hat die Stadt Halle Radfahrer und Fußgänger, entgegen planerischen Vorgaben und den Hinweisen des ADFC, auf einer neuen Verkehrsanlage auf einen gemeinsamen Fuß – Radweg gezwungen.

„Auch die Stadt Halle sollte geltendes, vielfach durch Urteile bestätigtes Verkehrsrecht, endlich anerkennen und nicht weiter Geld für Gerichtsgebühren und  Ampelneuprogrammierungen verschwenden. Sie sollte sich und ihr Personal darauf konzentrieren, Radverkehr sicherer zu machen und modernes Verkehrsrecht, wie z. B. die Anwendung des Verkehrszeichens 277.1 – Verbot des Überholens von einspurigen Fahrzeugen für mehrspurige Kfz, systematisch umzusetzen“, sagte Volker Preibisch, Sprecher des ADFC Halle heute.

Gleiches dürfte auch für die Landesverwaltung gelten. Das Landesverwaltungsamt Halle hatte sich der Haltung der Stadt Halle in einem Widerspruchsverfahrern, wie
schon in anderen, mehr oder weniger ungeprüft angeschlossen. Hingegen toleriert die OVB Hunderte, wenn nicht Tausende gefährlicher benutzungspflichtige Radwege
landesweit. „22 tödlich verunglückte und hunderte schwerverletzte Radfahrer allein im vergangenen Jahr in Sachsen-Anhalt sollten Anlaß genug sein, die eigenen
Prioritäten zu überdenken“, so der ADFC.

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Der Farradverband nahm das Urteil heute zum Anlass, noch einmal sei9ne forderungen zu betonen:

– Als Konsequenz müssen die Radwegebenutzungs- und Verkehrsicherungspflichten 50 Straßen in Halle überprüft werden.
– zahlreiche marode Radwege müssen endlich saniert und auf Sicherheitsmängel überprüft werden. Der Stadtrat dürfe nicht länger dulden, dass die Verwaltung seine  diesbezüglichen Beschlüsse nicht umsetzt. Laut Bericht vom Dezember 2022 hat die Stadt von vielen km maroder Radwege in Halle von 2018 bis 2021 Jahren 500 m saniert.

– bei Neubauten von Radwegen sollen mindestens Regelmaße und nicht immer wieder nur Mindestbreiten und Ausnahmeregelungen, wie gemeinsame Rad- Fußwege, zu Lasten der Sicherheit von Radfahrern und Fußgängern zur Anwendung kommen.

– überall dort, wo Mischverkehr zur Anwendung kommt, solle Tempo 30 Geschwindigkeitsbeschränkungen angeordnet werden.

Der ADFC erwartet dass das Urteil des Verwaltungsgerichts Halle vom 19.11.2021 ohne weitere Verzögerungen umgesetzt wird und das Verkehrszeichen 240 abgenommen wird. Gleiches gelte  für die Dessauer Str. –  dort habe die Stadt am 11.11.2021 beschieden die Benutzungspflicht aufzuheben aber die Schilder bis heute nicht abgenommen.

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