Eigentümer von Polderflächen sollen im Hochwasser-Fall Ausgleichszahlungen erhalten

11. Januar 2024 | Umwelt + Verkehr | Keine Kommentare

Die Flüsse in Sachsen-Anhalt sollen in den kommenden Jahren durch den Bau von Flutpoldern und Deichrückverlegungen mehr Raum bekommen. Ziel ist es, bei Hochwasser sensible Flussabschnitte wie Wohn- und Industriegebiete besser zu schützen. So kann die gezielte Flutung von landwirtschaftlich genutzten Flächen im Hochwasser-Fall dazu beitragen, die Flusspegel an anderen Stellen entscheidend zu senken. Eine wichtige Voraussetzung für die Akzeptanz von Polderprojekten besteht jedoch darin, dass betroffene Flächeneigentümer im Fall gesteuerter Überflutungen eine Entschädigung erhalten. Sachsen-Anhalts Umweltminister Prof. Dr. Armin Willingmann hat deshalb am Donnerstag mit dem Präsidenten des Bauernverbands, Olaf Feuerborn, und dem Präsidenten des Bauernbunds, Martin Dippe, eine gemeinsame Erklärung unterzeichnet.

Kernstück dieser gemeinsamen Erklärung ist die neu entwickelte Muster-Kompensationsvereinbarung für den Einsatz gesteuerter Flutpolder, auf deren Grundlage Entschädigungsfragen bei künftigen Polderprojekten geklärt werden können. Wer danach seine Flächen für ein neues Polderprojekt zur Verfügung stellt, erhält bereits vorab einen einmaligen Ausgleich in Höhe von 20 Prozent des Grundstückswertes. Kommt der Polder bei späteren Hochwasser-Ereignissen zum Einsatz und es entstehen Schäden auf den Feldern, erhalten die Flächeneigentümer vom Land eine Kompensation. Die Höhe des Ausgleichs richtet sich dabei nach den entstandenen Schäden, die durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen ermittelt werden sollen.


Voraussetzung für den Ausgleich nach dem Modell der Musterkompensationsvereinbarung ist der Verzicht auf Einwände im Planfeststellungsverfahren oder Klagen gegen den Planfeststellungsbeschluss beim geplanten Polderprojekt. Im Weiteren sieht die Vereinbarung vor, dass die Flächen innerhalb des Flutpolders im Besitz des Grundstückseigentümers bleiben, das Land lediglich die Aufstandsflächen für den Polderdeich erwirbt. Im Regelfall soll zudem keine Umwandlung der Nutzungsart des betroffenen Grundstücks innerhalb des Flutpolders erfolgen.

16.000 Hektar Retentionsflächen sollen wiedergewonnen werden

Das vom Umweltministerium für den Hochwasserschutz entwickelte Maßnahmenprogramm „Fluss, Natur, Leben“ sieht 34 potentielle Standorte für Deichrückverlegungen und Flutpolder vor, mit denen in den kommenden Jahren etwa 16.000 Hektar an Retentionsflächen wiedergewonnen werden könnten. Darunter befinden sich acht Flutpolderprojekte (Calbe, Axien-Mauken, Salsitz, Raba, Elster-Luppe-Aue, Röpzig-Beuchlitz-Passendorf, Linkes Muldevorland und Schartau-Blumenthal). Bereits im Bau befindet sich der Flutpolder Rösa an der Mulde. Bis 2027 sollen dort rund 520 Hektar zusätzlicher Retentionsraum entstehen. Notwendige Entschädigungsregelungen für dieses Projekt wurden bereits getroffen. Für den bereits bestehenden Flutpolder bei Havelberg wurden Entschädigungsfragen im Rahmen des Staatsvertrags geklärt.

„Das Winterhochwasser hat uns in den vergangenen Wochen noch einmal daran erinnert, wie wichtig es ist, den Hochwasserschutz in Sachsen-Anhalt weiter konsequent voranzutreiben und nicht auf die lange Bank zu schieben“, erklärte Willingmann weiter. Auch bei Deichrückverlegungen soll es künftig einen einheitlichen Rahmen für Entschädigungsfragen geben. „Die Grundlagen hierfür wollen wir im Wassergesetz des Landes Sachsen-Anhalt verankern, das aktuell novelliert wird“, kündigte der Minister an.

Die Landesstrategie für den Hochwasserschutz in Sachsen-Anhalt sowie der Maßnahmenplan Fluss, Natur, Leben ist unter folgendem Link abrufbar:
https://mwu.sachsen-anhalt.de/umwelt/wasser/hochwasserschutz

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