Carsharing, aber bitte nur ein bißchen

25. September 2019 | Umwelt + Verkehr | 4 Kommentare

„Wenn junge Leute oder Familien vor der Entscheidung stehen, ob sie sich ein eigenes Auto anschaffen sollen, bietet das Carsharing derzeit noch keine echte Alternative,“ sagt Torsten Schaper, verkehrspolitischer Sprecher der Freien Demokraten im Stadtrat von Halle.

Das Carsharing fristet in der Stadt Halle derzeit noch ein Nischendasein. Gerade das Abholen und das wieder Wegbringen eines Charsharingautos macht den Umstieg für die breite Masse unattraktiv. Die Vorteile von Carsharing sind bekannt. Wenn dieses Konzept aber eine echte Alternative zum eigenen Auto darstellen soll, kommt die Stadt am Modell des sogenannten free-floating nicht vorbei.

„Wir fordern daher die Freigabe der Bewohnerparkzonen für diese Art der Mobilität,“ sagt Schaper.

Wenn man, wie durch unseren Antrag beabsichtigt, die de facto Fesseln des free-floating löst, stellt das Carsharing auf eine ähnliche Stufe wie das private Auto. Damit bekommt das Carsharing eine wirkliche Chance und kann seine positive Wirkung auf die Anzahl der privat gehaltenen PKW entfalten.

Eine Meldung der FDP-Fraktion im Stadtrat

Hintergrund (zum Vergleich die drei Beschlußvorlagen der Parteien, ganz unten die der FDP):

Antrag der Fraktionen DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SPD-Fraktion zur Förderung des Carsharing heute im Stadtrat vom 25.09. 2019
Beschlussvorschlag:
1. Die Stadt Halle wendet die Regelungen zur Förderung von Carsharing entsprechend dem „Gesetz zur Bevorrechtigung des Carsharing“ (CsgG) für die Verkehrsflächen der Stadt an und fördert Carsharing.
2. Auf Antrag werden Carsharinganbietern bis zu 5 Stellplätze pro Stadtteil, bzw. Stadtviertel zur Verfügung gestellt. Auf nicht öffentlich gewidmeten Verkehrsflächen, die dem motorisierten Individualverkehr kostenlos zum Parken überlassen werden, werden Stellplätze für Carsharinganbieter kostenfrei zur Verfügung gestellt. Für übrige Verkehrsflächen wird eine Gebühr von maximal 25 €/Monat erhoben.
3. Die Stadt Halle nutzt zukünftig Carsharing für den eigenen Fuhrpark und schreibt die Leistung rechtssicher aus.
4. Die Stadt Halle erarbeitet ein Konzept zur Förderung von Angebot und Nachfrage beim Carsharing. Darin enthalten sind konkrete Zielstellungen und die dazugehörigen Maßnahmen, mit denen diese Ziele erreicht werden sollen. Das Konzept wird dem Stadtrat bis zum 2. Quartal 2020 zur Beschlussfassung vorgelegt.

Änderungsantrag der Fraktion MitBürger & Die PARTEI zum Antrag der Fraktionen DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SPD-Fraktion zur Förderung des Carsharing (VII/2019/00300)
Beschlussvorschlag:
Der Beschlussvorschlag wird wie folgt geändert:
1. Die Stadt Halle wendet die Regelungen zur Förderung von Carsharing entsprechend dem „Gesetz zur Bevorrechtigung des Carsharing“ (CsgG) für die Verkehrsflächen der Stadt an und fördert Carsharing.
2. Auf Antrag werden Carsharinganbietern bis zu 5 Stellplätze pro Stadtteil, bzw. Stadtviertel für nicht stationsgebundene Fahrzeuge („Free Floating“) zur Verfügung gestellt. Für bestehende und neue Carsharing-Angebote werden auf nicht öffentlich gewidmeten Verkehrsflächen, die dem motorisierten Individualverkehr kostenlos zum Parken überlassen werden, werden Stellplätze für Carsharinganbieter kostenfrei zur Verfügung gestellt. Für übrige Verkehrsflächen wird eine Gebühr von maximal 25 €/Monat erhoben.
3. Die Stadt Halle nutzt zukünftig Carsharing für den eigenen Fuhrpark und schreibt die Leistung rechtssicher aus.
4. Die Stadt Halle erarbeitet ein Konzept zur Förderung von Angebot und Nachfrage beim Carsharing Sharing-Angeboten verschiedener Verkehrsträger (Rad, PKW/ Transporter, Roller, „Ridesharing“). Ein besonderes Augenmerk soll dabei auf Mobilitätspunkte gelegt werden, an denen mehrere Sharing-Angebote gebündelt, im Vor- oder Nachlauf mit dem ÖPNV, genutzt werden können (Beispiel: MOBI in Dresden). Darin enthalten sind konkrete Zielstellungen und die dazugehörigen Maßnahmen, mit denen diese Ziele erreicht werden sollen. Das Konzept wird dem Stadtrat bis zum 2. Quartal 2020 zur Beschlussfassung vorgelegt.
5. Zur Förderung einer emissionsfreien/-armen Mobilität sind mindestens 50% der stationsgebundenen Fahrzeuge und Räder mit elektrischem oder anderem alternativen Antrieb zu betreiben. Die nötige Ladeinfrastruktur ist dafür bereitzustellen.
6. Die Sondernutzungs- und Sondernutzungsgebührensatzung der Stadt Halle (Saale) ist entsprechend anzupassen und dem Stadtrat bis zum 2. Quartal 2020 zur Beschlussfassung vorzulegen.

Änderungsantrag der Freien Demokraten zum Antrag der Fraktionen DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SPD-Fraktion zur Förderung des Carsharing(Vorlage VII/2019/00300)
Beschlussvorschlag:
Der Beschlussvorschlag wird geändert und erhält folgende Fassung:
1. Die Stadt Halle erarbeitet unter Berücksichtigung der Möglichkeiten des Gesetzes zur Bevorrechtigung des Carsharing (CsgG) ein Konzept zur Förderung von Angebot und Nachfrage beim Carsharing. Darin enthalten sind konkrete Zielstellungen und die dazugehörigen Maßnahmen, mit denen diese Ziele erreicht werden sollen. Das Konzept wird dem Stadtrat bis zum 2. Quartal 2020 zur Beschlussfassung vorgelegt.
2. Die Stadt Halle prüft, inwieweit sie Carsharing für den eigenen Fuhrpark nutzen kann und für welche Fahrzeugarten dies sinnvoll erscheint. Das Ergebnis der Prüfung ist dem Stadtrat in der Dezembersitzung mitzuteilen.
3. Die Stadt Halle erlaubt das Abstellen bzw. Parken von PKW von bei der Stadt registrierten Carsharinganbietern in allen Wohngebieten in denen ein Bewohnerparkausweis nötig ist. Für die Registrierung der einzelnen PKW durch die Carsharinganbieter fallen dieselben Gebühren an, wie für die Ausstellung eines Bewohnerparkausweises für Privatpersonen. Darüber hinaus müssen die Anbieter nachweisen, dass die eingesetzten PKW über mindestens 2 sog. ISO-Fix Anschlüsse verfügen.

 

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