Zahl der Anträge auf Asylbewerberleistungen steigt

27. Oktober 2022 | Soziales | Ein Kommentar

Am 31.12.2021 erhielten in Sachsen-Anhalt 9 075 Personen Regelleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Wie das Statistische Landesamt mitteilt, war dies erstmals seit 6 Jahren wieder ein Anstieg zum Vorjahr. Am Jahresende 2020 betrug ihre Zahl 8 040 und lag damit fast 13 % (1 035 Personen) niedriger.

Von den Empfängerinnen und Empfängern erhielten 7 870 (87 %) Grundleistungen (§ 3 AsylbLG) in Form von Sachleistungen, Wertgutscheinen oder Geld. Weitere 1 210 Personen (13 %) bekamen Leistungen der Hilfe zum Lebensunterhalt (§ 2 AsylbLG).

Der Anteil der männlichen Asylsuchenden ging im Vergleich zu 2020 um 2 Prozentpunkte zurück (66 %; -6 020). Eine gegenteilige Entwicklung zeichnete sich erneut bei der Zahl der Kinder und Jugendlichen (ohne unbegleitet Eingereiste) ab. Waren am Jahresende 2020 mehr als 1/4 der Asylbewerberinnen und -bewerber unter 18 Jahren (2 300; 29 %), so stieg ihr Anteil 2021 das 4. Jahr in Folge an (2 865; 32 %).

Mehr als die Hälfte der Schutzsuchenden waren in Aufnahmeeinrichtungen und Gemeinschaftsunterkünften untergebracht. Zum Stichtag 31.12.2021 betrug ihr Anteil 58 % (5 220 Personen). 3 860 Personen lebten in Mietwohnungen oder Wohngemeinschaften. Von den 9 075 Regelleistungsempfängerinnen und -empfängern waren 5 535 im Besitz einer Aufenthaltsgestattung, 350 Personen hatten den Status eines mitgereisten Familienangehörigen, 2 370 erhielten eine Duldungsbestätigung und 420 waren vollziehbar zur Ausreise verpflichtet.

Über die Hälfte der Leistungsbezieherinnen und -bezieher (5 200 Personen) lebten vor ihrer Einreise in Asien. Darunter kamen 2 175 Personen aus Syrien, 715 aus Indien und 825 von ihnen hatten die afghanische Staatsbürgerschaft. Fast jede bzw. jeder 4. Hilfesuchende (2 290 Personen) kam aus afrikanischen Staaten und mehr als 15 % (1 390 Personen) aus europäischen Ländern. Neben den Leistungen zur Deckung des täglichen Bedarfs erhielten 6 745 Hilfesuchende Unterstützung aufgrund besonderer Umstände, wie z. B. Krankheit, Schwangerschaft oder Geburt sowie Unterstützung bei Arbeitsgelegenheiten.

Im Laufe des Berichtsjahres 2021 wurden knapp 75 Millionen Euro für Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz gezahlt. Das waren knapp 3 % mehr als 2020, damals waren es noch knapp 73 Millionen Euro.

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