Wohngeldreform 2023: Stadt informiert zu den Neuerungen

28. November 2022 | Soziales | Keine Kommentare

Sie ist beschlossen: die Wohngeldreform wird kommen. Mit ihr sind ab dem kommenden Jahr 2023 deutlich mehr Personen antragsberechtigt als das bisher der Fall war. Dennoch scheint schon jetzt klar zu sein, dass eine zeitnahe Umsetzung für die meisten Städte- und Gemeindebunde zum Problem werden wird. Auch Halle (Saale) bereitet sich daher auf die kommenden Änderungen vor und informiert seine Bürgerinnen und Bürger nun zu den Neuerungen:

Wohngeld ist ein Zuschuss zur wirtschaftlichen Sicherung angemessenen und familiengerechten Wohnens. Diese Sozialleistung wird nur auf Antrag gewährt. Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, besteht ein Rechtsanspruch auf das Wohngeld. Das Wohngeld bekommen in der Regel Mieter von Wohnraum in der Form des Mietzuschusses, Eigentümer von Wohnraum in der Form des Lastenzuschusses.

Die Höhe des Wohngeldes als Mietzuschusses und ob Sie Wohngeld bekommen können, hängt wesentlich davon ab,

  • wie hoch Ihr Einkommen ist,
  • wie hoch Ihre Miete ist und
  • wie viele andere Personen in Ihrem Haushalt leben und wie hoch deren Einkommen ist.

Falls Sie davon ausgehen sollten, dass Sie durch die Wohngeldreform erstmals einen Wohngeldanspruch ab 1. Januar 2023 erlangen werden, bitten wir von einer Antragstellung noch abzusehen, bis die Novellierung in Kraft getreten ist.

Vorbereitende Maßnahmen der Stadt Halle (Saale)

Auf der Grundlage des Wohngeld-Plus-Gesetzes sollen deutlich mehr Geringverdiener ein höheres Wohngeld bekommen. Gegenwärtig sind rund 3.400 Haushalte in Halle (Saale) wohngeldberechtigt. Die Stadt rechnet, ersten Hochrechnungen zufolge, mit rund 10.200 im Jahr 2023.
Unter folgendem Link finden Sie einen Wohngeld-Rechner 2023 mit dem Sie einen vorläufigen Wohngeldanspruch prüfen, sowie weitere Informationen zur Wohngeldreform 2023 und zu den Heizkostenzuschüssen I und II finden: Wohngeldrechner 2023

Vor dem Hintergrund der zu erwartenden steigenden Zahl der Antragstellenden setzt die Stadt zudem folgenden Maßnahmenkatalog um:

  • 18 zusätzliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Wohngeldbereich, davon 5 durch externen Dienstleister, Voraussetzung für die Umsetzung ist die Genehmigung des Haushaltes 2023 der Stadt Halle (Saale)
  • Einführung des „Digitalen Wohngeld-Antrages“. Hierzu sind die Grundlagen noch durch das Land Sachsen-Anhalt zu schaffen.
  • Schaltung einer Telefon-Hotline unter 0345 / 221 5570, Montag bis Donnerstag: von 9 Uhr bis 15 Uhr, Freitag: 9 Uhr bis 12 Uhr mit 2 Mitarbeitenden ab Dezember 2022
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