Stadt Halle verfügt: Nach positivem Antigenschnelltest durch geschultes Personal gleich in Quarantäne – zusätzlicher PCR-Test nicht mehr notwendig

4. November 2022 | Soziales | 3 Kommentare

Die Stadt Halle (Saale) hat die „Zweite Allgemeinverfügung zur Änderung der Allgemeinverfügung zur Absonderung von mit COVID-19 infizierten Personen und Verdachtspersonen“ im Amtsblatt vom 4. November 2022 bekanntgegeben. Die Verfügung regelt, dass anders als bisher nach einem durch geschultes Personal durchgeführten positiven Antigenschnelltest nicht mehr zwingend zusätzlich noch ein PCR-Test durchzuführen ist. Ein durch geschultes Personal durchgeführter SARS-CoV-2-Antigenschnelltest reicht aus. Wenn dieser ein positives Ergebnis hat, beginnt sofort die Quarantäneverpflichtung. Die Verfügung gilt ab dem 5. November 2022.

Ferner wird klarstellend geregelt, dass die Berechnung der 5 Quarantänetage nach einem positiven Testergebnis eines Antigenschnelltests erst am Tag nach der Durchführung (=Abstrich) des Antigenschnelltest durch geschultes Personal beginnt. Der Tag des Abstrichs wird nicht mitgezählt.

Es wurde mit der Zweiten Allgemeinverfügung außerdem ein Hinweis dazu aufgenommen, dass ein positiver Corona-Test keine Krankschreibung ersetzt. Diese kann nur durch eine Ärztin oder einen Arzt erfolgen. Deswegen sollte eine Person, die sich in freiwillige Selbstisolation begibt (=nach Ablauf der 5tägigen verpflichtenden Quarantäne), ggf. einen Arzt zwecks Krankschreibung konsultieren. Denn ein Anspruch auf Verdienstausfallentschädigung nach dem IfSG besteht nicht bei freiwilliger Selbstisolation (= ab Tag 6).

Die Allgemeinverfügung zur Absonderung von mit COVID-19 infizierten Personen und Verdachtspersonen  wird durch die Zweite Allgemeinverfügung ferner um etwa 3 Monate verlängert bis zum 26. Januar 2023.

Print Friendly, PDF & Email
3 Kommentare

Kommentar schreiben