Intensivierung der Suizidprävention im Justizvollzug Sachsen-Anhalt

10. Februar 2023 | Soziales | Keine Kommentare

In den Justizvollzugseinrichtungen in Sachsen-Anhalt gab es im Jahr 2022 zwei und im Jahr 2021 fünf Suizide. In Anbetracht dessen, hat das Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz des Landes Sachsen-Anhalt gestern bekanntgeben, die interdisziplinären Maßnahmen zur Verhinderung von Selbsttötungen bei Gefangenen in den Justizvollzugseinrichtungen des Landes verstärken zu wollen. Hierzu wurde nun die Landesarbeitsgruppe (LAG) „Suizidprävention im Justizvollzug Sachsen-Anhalt“ einberufen, die gestern erstmals in Magdeburg tagte.

Die Landesarbeitsgruppe ist mit mehr als 15 Frauen und Männern besetzt, die ein breites Spektrum an Fachwissen und Erfahrungen aus allen Bereichen des Justizvollzugs Sachsen-Anhalt einbringen. Der LAG gehören u. a. Bedienstete des Allgemeinen Vollzugsdienstes und der Vollzugsabteilungsleitungen sowie Seelsorger und Psychologische Fachdienstmitarbeiter an.

Die anstaltsübergreifend agierende Landesarbeitsgruppe hat insbesondere die Aufgabe, bestehende Standards und Verfahren im Hinblick auf die Suizidprävention unter Berücksichtigung der aktuellen wissenschaftlichen sowie fallpraktischen Erkenntnisse fortlaufend zu überprüfen und zu optimieren. Oberstes Ziel ist es, die Gesundheit der Gefangenen im Justizvollzug Sachsen-Anhalt zu schützen und Selbsttötungen noch besser zu verhindern. Des Weiteren soll sich das Gremium mit der Weiterentwicklung der Fortbildungsangebote für die Bediensteten im Justizvollzug und der strukturierten Nachsorge nach einem Suizidfall innerhalb des Justizvollzugs beschäftigen.

Bei ihrer Arbeit wird die Landesarbeitsgruppe „Suizidprävention im Justizvollzug Sachsen-Anhalt“ eng mit der für den Justizvollzug des Landes zuständigen Fachabteilung des Ministeriums zusammenarbeiten.

In Sachsen-Anhalt gibt es drei Justizvollzugsanstalten (JVA) in Burg, Halle (Saale) und Volkstedt, eine Jugendanstalt (JA) in Raßnitz im Saalekreis, eine Jugendarrestanstalt (JAA) in Halle (Saale) sowie eine Einrichtung zum Vollzug der Sicherungsverwahrung auf dem Gelände der JVA Burg.

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