Erneuter Suizid in JVA Halle – Medinetz Halle/Saale bemängelt unzureichende psychologische Betreuung

19. Dezember 2022 | Soziales | 3 Kommentare

Am 14. Dezember hat ein Insasse der JVA Halle/Saale in der Wilhelm Busch Straße durch einen Suizid sein Leben beendet. Diese Nachricht erschütterte und warf erneut viele Frage auf:

Wie konnte es beispielsweise erneut zu einem Suizid in einer Einrichtung des Landes Sachsen Anhalt kommen? Schließlich haben seit dem Jahr 2014 allein in der JVA Roter Ochse und der JVA in der Frohen Zukunft 14 Menschen sich selbst das Leben genommen.

Nun hat sich die Gruppe Medinetz Halle/ Saale e.V. zu diesem erschreckenden letzten Vorfall zu Wort gemeldet und vor allem die unzureichende Gesundheitsversorgung in Gefängnissen kritisiert. Die Mitglieder fordern das Land Sachsen Anhalt dazu auf, dafür zu sorgen, dass die
Suizidrate in ihren Justizvollzugsanstalten nicht weiter steigt und den Insassen eine angemessene psychologische Versorgung und Begleitung angeboten wird, um zukünftige Tragödien zu vermeiden.

„Gesellschaftlich gesehen sollen Menschen, die in Haft kommen, weil sie sich gesetzeswidrig verhalten haben in der Zeit des Vollzuges Rehabilitation erfahren und nach der Zeit im Gefängnis wieder vollwertig und straffrei am Leben außerhalb teilnehmen. De facto ist es jedoch so, dass Menschen während der Zeit im Gefängnis starker psychischer und gesundheitlicher Belastung ausgesetzt sind. Sie sind während dieser Zeit auch nicht regulär krankenversichert und haben
nur punktuellen Zugang zu Gesundheitsvorsorge.“, so eine Sprecherin des Medinetz Halle.

„Die gehäuften Suizide sprechen deutlich dafür, dass die Menschen während ihrer Haftzeit scheinbar keine ausreichende psychische Begleitung erhalten, geschweige denn das Personal entsprechend geschult ist, um im Alltag zu erkennen, wenn es Menschen mental schlecht geht. Liest man Berichte zu den Suiziden der vergangenen Jahre, wird von Landesstelle stets angegeben, dass im Vorfeld nie suizidale Absichten bekannt oder absehbar waren, stets war die Tat überraschend. Auch auffallend ist es, dass es sich häufig um Menschen handelt, die nur sehr kurze Strafen absitzen mussten. Auch Ersatzfreiheitsstrafen kommen damit immer wieder in Verbindung. Wenn man sich allein den Aufbau vom System Gefängnis in der heutigen Zeit
ansieht, muss doch klar sein, dass Menschen dort nicht ohne eine kompetente, psychosoziale Begleitung sein dürfen!“, hieß es weiter.

Dieser weitere Tod eines Menschen unter staatlicher Aufsicht darf nicht einfach in Vergessenheit geraten oder als „unvorhersehbares Ereignis oder Einzelschicksal“ abgetan werden.

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