Durchschnittliche Rentenleistungen der Frauen 2022 höher als die der Männer

7. September 2023 | Soziales | Keine Kommentare

2022 wurden in Sachsen-Anhalt für 628 772 Rentenempfängerinnen und -empfänger ab 65 Jahren Rentenleistungen von insgesamt 11,9 Mrd. EUR gezahlt. Wie das Statistische Landesamt mitteilt, betrug damit die durchschnittliche Rentenleistung für Personen im Alter von mindestens 65 Jahren 18 858 EUR im Jahr. Durchschnittlich erhielt jeder Rentenempfänger monatliche Rentenleistungen von 1 537 EUR, demgegenüber jede Rentenempfängerin monatlich 1 597 EUR. Damit verbuchten die Frauen im Durchschnitt 60 EUR mehr Rentenleistungen pro Monat.

Gut 2/5 der Rentenempfängerinnen und -empfänger ab 65 Jahren erhielt Rentenleistungen von 20 000 EUR und mehr im Jahr. Für fast die Hälfte der Rentenempfängerinnen und -empfänger ab 65 Jahren wurden 2022 Rentenleistungen von 10 000 EUR bis unter 20 000 EUR erbracht.

Der überwiegende Anteil der Rentenleistungen (99,7 %) basiert auf Rentenleistungen aus der inländischen gesetzlichen Rentenversicherung. Insgesamt erhielten 626 986 Personen ab 65 Jahren Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung. Die durchschnittliche Höhe der Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung belief sich 2022 auf 18 288 EUR (Männer 17 900 EUR bzw. 1 492 EUR monatlich; Frauen 18 580 EUR bzw.1 548 EUR monatlich). Leistungen aus inländischen berufsständischen Versorgungseinrichtungen erhielten 4 561 und aus zertifizierten Basis-Rentenverträgen 2 591 Personen ab 65 Jahren.

Die Zahlen basieren auf den vorläufigen Ergebnissen der Statistik über die Rentenbezugsmitteilungen für das Jahr 2022. Ausgewertet wurden Personen mit positiven Rentenleistungen. Endgültige Ergebnisse für das Jahr 2022 mit Berücksichtigung der Besteuerung werden voraussichtlich erst im Jahr 2026 im Zuge der Aufbereitung mit den Daten der Lohn- und Einkommensteuerstatistik 2022 zur Verfügung stehen. Die Rentenleistungen umfassen alle Renten (Leib-, Berufsunfähigkeits-, Erwerbsminderungs- sowie Hinterbliebenenrenten) und sonstigen Leistungen, die nach § 22 Nr. 1 und 5 des Einkommensteuergesetzes steuerpflichtig sind. Neben der gesetzlichen Rente sind hier auch betriebliche und private Alterssicherungsleistungen enthalten.

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