Betrügerische Inkassobüros treiben wieder ihr Unwesen: Drohung mit Konto-Vorpfändung

12. Februar 2018 | Soziales | Keine Kommentare

Gegenwärtig suchen zahlreiche verunsicherte Verbraucher Sachsen-Anhalts, die ein Schreiben der GRN Power  Inkasso GmbH, eines Perfect Forderungsservice oder einer Sponga Forderungsservie AG erhalten haben, eine Beratungsstelle der Verbraucherzentrale auf. Ihnen wird aufgrund ihrer angeblich anhaltenden Zahlungsverweigerung die Vorpfändung ihrer Konten bei deren Bank/Sparkasse angedroht. Das Formular sei bereits vorbereitet und wird im Anhang beigefügt. Die Mitteilung, das eigene Konto würde in Kürze gesperrt werden und man habe selbst keine Zugriffsmöglichkeit mehr, führt natürlich zur Verunsicherung. Diese Maßnahme könne nur vermieden werden, wenn sofort ein Geldbetrag – hier reden wir über Beträge im dreistelligen Bereich – überwiesen wird. Ein entsprechender SEPA-Überweisungsschein liegt anbei. Die Zahlung soll auf ausländische Konten erfolgen.
Die Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt rät den Betroffenen, keinesfalls angesichts der Drohung einer bevorstehenden „Vorpfändung“ des Kontos Zahlungen zu leisten. Was hier seitens dieser angeblichen Inkassobüros praktiziert wird, ist nicht nur unseriös, sondern begründet den Verdacht des strafrechtlich relevanten Betruges. Eine Registrierung der genannten Unternehmen als Inkassobüro gibt es nicht. Die relativ stümperhaft zusammenkopierten Schreiben zur angeblichen Vorpfändung des Kontos nennen zwar viele Paragrafen aus der Zivilprozessordnung, sollten dennoch nicht beeindrucken. Diese lückenhaften Kopien aus möglicherweise offiziellen Schreiben beinhalteten eins nicht: Auch eine Vorpfändung kann nur dann stattfinden, wenn ein sog. vollstreckbarer Schuldtitel – rechtskräftiges Urteil oder rechtskräftiger Vollstreckungsbescheid – vorliegt. Davon würden die Angeschriebenen jedoch wissen. Diese wissen jedoch überhaupt nichts, weder um welche Forderung es sich handeln soll, noch haben sie in der Vergangenheit irgendwelche Mahnungen erhalten.
Die Genannten wollen nach Auffassung der Verbraucherzentrale nichts anderes, als Kasse machen. Sie bauen eine Drohkulisse auf, um ihrer Forderung massiv Nachdruck zu verleihen. Anhand dieser Schreiben können die betroffenen Verbraucher nicht erkennen, wo die angeblich noch offenen Forderungen herrühren und ob diese überhaupt berechtigt sind. Dabei müssen Inkassounternehmen bereits seit dem 1. November 2014 klar und verständlich insbesondere den Namen oder die Firma des Auftraggebers sowie den Forderungsgrund, bei Verträgen den Vertragsgegenstand und das Datum des Vertragsschlusses mitteilen. Davon findet sich in den Schreiben nichts wieder. Alles Zeichen dafür, dass hier wieder mal schwarzes Schafe der Inkassobranche auf Abzocktour sind.
Antworten auf Fragen zu Inkassoforderungen erhalten Rat Suchende in allen Beratungsstellen der Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt e.V. oder am Verbrauchertelefon montags bis freitags von 9-18 Uhr unter (0900) 1775 770 (1,00 Euro/Min. aus dem dt. Festnetz, Mobilfunkpreise abweichend).

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