Anträge auf Sozialleistungen für Asylbewerber werden mit Fingerabdrücken ausgestattet

8. März 2019 | Soziales | Keine Kommentare

In Sachsen-Anhalt sind in den vergangenen Monaten alle Behörden, die für die Gewährung von Sozialleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz zuständig sind, mit neuer Hard- und Software zur Identitätsbestimmung ausgestattet worden. Liegen Zweifel an der Identität von Leistungsbegehrenden vor, können deren Fingerabdrücke von nun an digital erfasst und mit den dazu im Ausländerzentralregister (AZR) gespeicherten Fingerabdruckdaten abgeglichen werden.
Die neuen Geräte sind in den Leistungsbehörden seit Ende Februar 2019 im Einsatz. Die Beschaffung erfolgte über den Bund, die Betriebskosten trägt das Land.
Bereits seit Ende Mai 2016 werden in den Erstaufnahmeeinrichtungen des Landes neu ankommende Schutzsuchende im Kerndatensystem des Ausländerzentralregisters (AZR) mit Fingerabdrücken registriert. Seit August 2018 liegen auch in allen Ausländerbehörden der Landkreise und kreisfreien Städte hierfür die technischen Voraussetzungen vor. Seit September 2018 können zudem von den Ausländerbehörden neben Asylsuchenden nach § 16 AsylG auch unerlaubt eingereiste bzw. sich unerlaubt aufhaltende Personen nach § 49 Abs. 8 und 9 AufenthG und unbegleitete minderjährige Ausländer mit biometrischen Daten registriert werden.

 

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