Stadtrat: Gegen Liebich muss vorgegangen werden!

1. Oktober 2020 | Politik | 6 Kommentare

Noch vor der Sommerpause hatte die letzte Stadtratsitzung im Erdgas-Sportpark an der frischen Luft stattgefunden, um den nötigen Abstand der Abgeordneten zueinander gewähren zu können. Da die Jahreszeit ein solches Treffen in zunehmend kälterer Umgebung aber nicht weiter zulässt, tagte der Stadtrat gestern nun in der klimatisierten Händelhalle und soll in Zukunft auch weiterhin von dort stattfinden.

Ein Hauptthema der gestrigen Versammlung war der Umgang der Stadt mit dem Rechtsextremisten Sven Liebich, welcher seit geraumer Zeit für viel Diskussion und politischen Zündstoff sorgt – inzwischen sogar über die regionalen Grenzen hinweg.

„Ich schäme mich inzwischen für die Bilder, die sich landesweit von Halle verbreiten!“, erklärte der parteilose Oberbürgermeister der Stadt, Dr. Bernd Wiegang, hierzu. Es sei nun an der Zeit sich endlich gegen reche Propaganda auszusprechen und klar zu machen, dass so etwas auf dem zentralen Marktplatz von Halle nichts zu suchen habe.

Der Stadtrat stimmte dieser Forderung nun mehrheitlich zu und gab dem Oberbürgermeister damit auch den Auftrag, im Namen der Stadt vor Gericht zu gehen und alle gesetzlich festgelegten Register gegen die Versammlungen von Liebich zu ziehen.

Einzig die CDU ließ Kritik an der Art und Weise des Umgangs mit der Problematik verlauten, wenngleich auch sie grundsätzlich den Kampf gegen den Rechtextremisten befürwortet. Es sei jedoch falsch, dieses Anliegen zugleich mit Vorwürfen gegen die Polizei zu verbinden, wie es der Oberbürgermeister vor wenigen Tagen getan hatte, hieß es aus der Fraktion.

Wiegand hatte die Polizei zuletzt scharf kritisiert, weil sie nicht entschlossener gegen die rechte Hetze auf dem Marktplatz vorgegangen war, während zeitgleich an selbiger Stelle eine Ausstellung im Gedenken an die Opfer des rechten Terrors in Halle von vor knapp einem Jahr eröffnet worden war.

Der ehemalige Richter des Landesverfassungsgerichts und derzeitiger Inhaber des Lehrstuhls für Öffentliches Recht an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg, Prof. Dr. Winfried Kluth, der ebenfalls an der Sitzung teilnahm, erklärte hierzu die Problematik dieses Falls: „Es geht hier um das Aufeinandertreffen von zwei Grundrechten, die es besonders schwer machen, eine klare gesetzliche Regelung zu treffen. denn auf der einen Seite haben wir die Stadt, die sich in ihrem Recht auf Selbstverwaltung durch Sven Liebich eingeschränkt sieht. Auf der anderen Seite letzteren, der immer wieder auf sein Versammlungsrecht pocht.“

In einer Stellungnahme, die unter anderem von den Linken, Grünen, SPD und der Partei unterschrieben worden war stellten diese jedoch klar, dass sie nicht länger tatenlos zusehen wollen, wie Sven Liebich rechte Hetze verbreite und Halles Image immer weiter beschädige. Sie betonten weiterhin auch die perfide Art und Weise Liebichs, stetig menschenverachtende Reden zu halten und Rechtsstaat, Politik und Presse zu beschimpfen, während er sich selbst hinter Gesetzen verstecke und im Eilverfahren vor Gericht ziehe, weil er seine Meinungs- und Versammlungsfreiheit gefährdet sehe.

Es bleibt nun also abzuwarten, wie die Gerichte die nunmehr angekündigte Klage der Stadt handhaben werden und ob es demnächst auf Halles Marktplatz tatsächlich wieder etwas ruhiger und friedlicher werden kann.

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