Rabeninsel heute im Vergabeausschuss
20. Oktober 2016 | Natur & Gesundheit, Politik | 5 KommentareDie Fraktion DIE LINKE im Stadtrat Halle (Saale) zur am 20.10.2016 im Vergabeausschuss anstehenden Entscheidung über die Fluthilfemaßnahme HW 262 „Rabeninsel“
Im Jahr 2014 wurde der Stadt Halle durch die Dow Olefinverbund GmbH eine großzügige Spende in Höhe von 45300 Euro zur Verfügung gestellt. Die Stadt hat diese Spende u.a. für die Beseitigung von Flutschäden auf der Rabeninsel verwendet: „Rund 28 000 Euro davon wurden für den Aufbau der Schautafeln, die Herstellung des Rundweges, die Beseitigung der Hochwasserschäden und die 15 massiven Eichen-Sitzbänke verwendet.“ (halle.de, 22.07.2014)
Jetzt beabsichtigt die Verwaltung eine erneute Beseitigung der damaligen Fluthilfeschäden. Diesmal soll mit 600000 Euro aus dem Fluthilfefonds – Im Naturschutzgebiet! – nicht nur gekleckert, sondern geklotzt werden. Ob das wirklich nötig ist, darüber streiten sich die Entscheider im Stadtrat. Unsere Fraktion betrachtet den größten Teil der Maßnahme als unnötige Verschwendung von Steuermitteln und stellt die Sinnhaftigkeit eines solchen Bauvorhabens im Naturschutz- und Überschwemmungsgebiet grundsätzlich in Frage.
Eine Frage aber ist bisher noch nicht ganz geklärt: Was passiert eigentlich, wenn der Fördermittelgeber sich irgendwann mal an die Förderrichtlinien erinnert? Dort steht im Abschnitt 1 unter Punkt 5.2.: „Eine Überkompensation des Schadens ist auszuschließen. Im Bewilligungsbescheid ist daher der Vorbehalt der Rückforderung für den Fall der Überkompensation des Schadens vorzusehen.“
Aufgrund der geplanten Bauweise steht außerdem zu befürchten, dass der Weg nach einer erneuten Überschwemmung komplett zerstört werden würde.
Das Ergebnis könnte im schlimmsten Fall ein kaputter Weg sein, für den die Stadt Halle mehr als eine halbe Million Euro an den Fördermittelgeber zurückzuzahlen hat. Sollte dieser Fall irgendwann wirklich eintreten, plant unsere Fraktion eine Vorlage zur Umbenennung der Stadt Halle (Saale) in Schilda (Saale) in den Stadtrat einzubringen.
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Einwohner der Stadt Halle
1840: 28.000
1850: 34.000
1862: 44.000
Südliche Stadtgrenze der Stadt Halle:
1840: Torstraße
1850: Torstraße
1864: Torstraße
Bloß weil ein paar Hansel ihren persönlichen Urwald haben wollen, sollte man Parkanlagen in der Stadt nicht verwildern lassen. Dazu gehört auch, sie mit hochwasserfesten Wegen auszustatten.
Frühere Lokale auf der Rabeninsel:
Sommerwirtschaft an der Fähre seit 1840
Insel-Schlösschen seit 1850
Kurzhals Waldwirtschaft seit 1862
Als die Brücke gebaut wurde, hatte sie auf der Westseite eine Tür, die spätabends zu war, aus Naturschutzgründen. Ist die Natur, insbesondere die Vögel der RABENinsel nicht mehr schutzwürdig?
Peißnitzhaus, aha wie soll das gehen? Gehört dieses der Stadt?
Was passiert eigentlich, wenn nach der Sanierung der Weg wieder zerstört ist? Muss man die Fördergelder dann zurück zahlen? Weil Flutsicher ist die Insel nicht. Wundere mich überhaupt, dass Fördergeld in diese Gebiete genehmigt werden. dann hätte man ja eissporthalle und Planetarium auch stehen lassen können. Komisch, komisch.
Die Erfahrung besagt, die Stadtverwaltung bewegt sich nicht mehr, sobald der Fördermittelantrag gestellt ist.
Mit ihren Födermittelanträgen greift die Stadtverwaltung regelmäßig den notwendigen Entscheidungen vor., um jeder Änderung ihrer Ideen mit den Hinweis auf die „förderschädlichkeit“ zu Verhindern.
Seid verplembert Milionen! Kostet ja nichts!
Hätte man das Geld nicht in den Spielplatz auf der Peißnitz investieren können, oder in das Peißnitzhaus?