Markt-Nazi Sven L. zu Knast ohne Bewährung verurteilt

13. Juli 2023 | Politik | Keine Kommentare

Das Amtsgericht Halle hat im Fall des Rechtsextremisten Sven L. ein Urteil gefällt, wie heute der MDR berichtet. Der Rechtsextremist wurde zu einer Haftstrafe von einem Jahr und sechs Monaten verurteilt, ohne  Bewährung. Zusätzlich muss er die Kosten des Verfahrens tragen und zwei Nebenkläger finanziell entschädigen. Die Verurteilung erfolgte unter anderem wegen Volksverhetzung und übler Nachrede.

Die Richterin begründete das Urteil damit, dass Liebich oft die Grenze des Rechts überschreitet und ein „Gratwanderer“ sei.  Die Richterin verglich Liebich mit einem um Aufmerksamkeit heischenden Kind.

Zusätzlich zur Haftstrafe muss L. 1.000 bzw. 500 Euro Schmerzensgeld an zwei Nebenkläger zahlen und die Verfahrenskosten übernehmen.

Die Staatsanwaltschaft hatte eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren gefordert, während die Verteidigung einen Freispruch beantragte. Der Angeklagte hatte bereits zuvor Bewährungsstrafen erhalten. Er ist bekannt für die Organisation regelmäßiger Demonstrationen seit 2014, viele davon auf dem Marktplatz in Halle.

Die Strafe setzt sich aus verschiedenen Vergehen zusammen, darunter der Verkauf von Baseballschlägern mit der Aufschrift „Abschiebehelfer“ über seinen Online-Shop, was als Volksverhetzung angesehen wurde. Das Gericht wertete auch Ls verbale Angriffe auf die Gruppe „Omas gegen Rechts“ als Volksverhetzung. Zusätzlich wurde er wegen in elf Fällen von übler Nachrede verurteilt, während er von den Vorwürfen des Hausfriedensbruchs und gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr freigesprochen wurde. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, da L. eine Woche Zeit hat, Revision einzulegen.

Es laufen bereits seit Jahren mehrere Verfahren gegen Liebich vor verschiedenen Gerichten. Ein früheres Urteil wegen Verleumdung von politischen Personen und Volksverhetzung ist bereits rechtskräftig. Das Landgericht Halle hatte ihn zu einer Bewährungsstrafe von zehn Monaten verurteilt, verbunden mit 250 Stunden gemeinnütziger Arbeit. L. legte damals auch Revision vor dem Oberlandesgericht Naumburg ein, das diese jedoch ablehnte.

Print Friendly, PDF & Email

Kommentar schreiben