Markt-Brüllnazi: Staatsanwaltschaft fordert 2 Jahre Haft für Sven L.

12. Juli 2023 | Politik | 3 Kommentare

Rechtsextremist und Marktplatzschreier Sven L. steht mit mehr als einem Bein im Gefängnis. Offenbar meint die Staatsanwaltschaft es jetzt ernst, verlangt 2 Jahre Haft.  L. werden verschiedene Straftaten wie Volksverhetzung und Beleidigung zur Last gelegt. L.  belästigt die Öffentlichkeit bereits seit Jahren mit seinen  regelmäßigen Brülldemos auf dem Markt und steht mit seinen rechtsextremistischen Äußerungen seit Jahren im Fokus des Verfassungsschutzes.

Wie der MDR berichtet, betonte der Staatsanwalt in seinem Plädoyer vor dem Amtsgericht in Halle, dass er keine Bewährung für Liebich empfehle, da dieser über viele Jahre hinweg persönliche Feindbilder manifestiert habe, keinerlei Unrechtsbewusstsein zeige und den Prozess nicht ernst nehme. Auch der Nebenkläger unterstützte diese Ansicht und betonte, dass es in diesem Fall keinen Raum für eine Bewährungsstrafe gebe.

L. veranstaltet seit 2014 regelmäßig Demonstrationen, oft auf dem Marktplatz in Halle. In mehreren Anklagen werden ihm zahlreiche Straftaten wie Volksverhetzung, Hausfriedensbruch und Beleidigung vorgeworfen. Der aktuelle Prozess gegen Liebich begann Mitte Mai, aber auch vorher hatten verschiedene Gerichte, einschließlich des Amtsgerichts, sich bereits mit Anschuldigungen gegen ihn befasst. Bisher kam es jedoch nur zu Geldstrafen und Bewährungsstrafen.

Der Staatsanwalt ist der Überzeugung, dass L. in einigen Punkten, wie Beleidigung und Volksverhetzung, schuldig ist und sowohl Geld- als auch Freiheitsstrafen verdient. Er glaubt fest daran, dass L. über Jahre hinweg seine Kundgebungen genutzt habe, um andere Menschen zu beleidigen. In Bezug auf andere Anklagepunkte wie Hausfriedensbruch hingegen sieht der Staatsanwalt keinen Grund für eine Verurteilung.

Die Verteidigerin von Liebich betonte in ihrem Plädoyer die Bedeutung der Meinungsfreiheit und argumentierte, dass die Vorwürfe gegen Liebich in diesem Kontext betrachtet werden müssten. Liebich selbst betonte ebenfalls die Wichtigkeit der Redefreiheit. Während des Prozesses und auch in den Plädoyers wurde auch auf den Unterschied zwischen dem Angeklagten und einer fiktiven Figur, die seinen Namen trägt, hingewiesen.

Das Urteil wird für den 13. Juli am Amtsgericht in Halle erwartet. Sollte das Gericht dem Antrag der Staatsanwaltschaft folgen, bedeutet dies für L. Knast. Freiheitsstrafen ab zwei Jahren können nicht zur Bewährung ausgesetzt werden.

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