Hilfe für Studierende: Das Nullsemester in der Corona-Krise

15. Oktober 2020 | Bildung und Wissenschaft, Politik, Soziales | Keine Kommentare

Studierende an allen Hochschulen des Landes können aufatmen, denn in der Debatte um die Anerkennung oder Nicht-Anerkennung des vergangenen, weitestgehend aufgrund der Corona-Pandemie digital stattgefundenen Sommersemesters, scheint sich etwas zu tun. So wurde gestern im Landtag ein Gesetzentwurf eingebracht, der das besagte Semester zu einem sogenannten „Nullsemester“ erklären soll.

Bisher mussten Studierende nämlich darum bangen – aufgrund des LockDowns und der Umstellung auf die digitale Lehre – nicht erbrachte Leistungen verzeichnen zu müssen, während das Semester als solches aber gezählt und beispielsweise vom Amt für Ausbildungsförderung vollständig gewertet würde. Viele Studierende würden somit eigentlich die Regelstudienzeit ihres Studiengangs überschreiten und könnten dann kein BAföG mehr beziehen. Zusätzliche Leistungen des Amts müssten in der Folge in Form reiner Darlehen in Anspruch genommen werden.

Da es jedoch bereits seit März die Diskussion um die Wertung des Sommersemesters 2020 als Nullsemester gab, weißt auch das Amt für Ausbildungsförderung im aktuellen Bescheid zur Vergabe von Förderungsmittel auf die Möglichkeit hin, ein zusätzliches Semester aufgrund der pandemiebedingten Einschränkungen von Lehrbetrieb und  Prüfungsangeboten einlegen zu können, welches dennoch gefördert werden könnte. Allerdings könne eine solche Förderung bisweilen nur unter Vorbehalt in Anspruch genommen werden, da eine parlamentarische Ablehnung der geplanten Gesetzesänderung die Regelung noch widerrufen könnte.

„Durch den nun eingebrachten Gesetzentwurf  bekommen die Studierenden endlich Planungssicherheit und können finanziell aufatmen!“, kommentierte Olaf Meister, hochschulpolitischer Sprecher der Landtagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen das gestrige Geschehen und erklärte weiter: „Für mich ist wichtig, dass den Studierenden im Land keine Nachteile durch die Krisensituation entstehen. Das gilt auch für diejenigen, die beispielsweise keine oder nicht alle eigentlich geforderten Prüfungen ablegen konnten. Deshalb bitte ich die Hochschulen, das ihnen eingeräumte Recht, Regelungen zu Erleichterungen in den Studien- und Prüfungsordnungen zu treffen, auch zu nutzen.“

Die Vorsitzende und wissenschaftspolitische Sprecherin der SPD-Landtagsfraktion, Katja Pähle, sagte außerdem: „Nach Ausbrauch der Pandemie war schnell klar, dass das Sommersemester kein normales werden würde. Die Hochschulen haben zwar, wo es möglich war, auf digitale Lehre umgestellt, aber die Lernbedingungen waren für viele alles andere als ideal. Dazu kamen persönliche Belastungen wie der Wegfall von Jobs und Kinderbetreuung. Für uns war deshalb wichtig, dass die Studierenden im Hinblick auf ihr Studium keine Nachteile erleiden sollten. Neben finanziellen Hilfsangeboten, die bereits auf den Weg gebracht wurden, bedurfte es jetzt noch einer Regelung, die verhindert, dass dieses ,Corona-Semester‘ auf die Regelstudienzeit angerechnet wird. Mit der vorliegenden Gesetzesänderung wird dies verhindert und dazu noch die Möglichkeit geschaffen, auch bei vergleichbaren Situationen in Zukunft passend reagieren zu können. Wir wappnen damit Studierende und Hochschulen für Krisenzeiten, auch wenn wir hoffen, dass davon nicht wieder Gebrauch gemacht werden muss.“

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