Nach Gerichtsbeschluss: Genesenen-Nachweise (vor 15. Januar) doch für 6 Monate gültig

21. Februar 2022 | Natur & Gesundheit | 2 Kommentare

 

Das Verwaltungsgericht Halle (Saale) hat bereits in der vergangenen Woche in einem Verfahren einem Eilantrag stattgegeben und vorläufig festgestellt, dass der Genesenenstatus trotz der am 15. Januar 2022 geänderten COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung für einen Zeitraum bis sechs Monate nach dem PCR-Test fortbesteht.

Die Stadt Halle (Saale) informierte nun darüber, dass sie diese Entscheidung akzeptiere und nicht in die Beschwerde an das Oberverwaltungsgericht Sachsen-Anhalt gehen werde.

Das Verwaltungsgericht weist in seinem Beschluss darauf hin, dass sämtliche von der Stadt Halle (Saale) vor dem 15. Januar 2022 erteilten Genesenennachweise mit den darin festgelegten Zeiträumen von sechs Monaten ab dem Tag der positiven Testung nach wie vor Gültigkeit besitzen. Die Stadt Halle (Saale)  hat den Wortlaut der Nachweise, die den genesenen Bürgern zugesandt wurden, zwischenzeitlich für alle neuen Fälle angepasst.

Die Fälle, in denen Personen seit Mitte Januar noch einen Genesenennachweis erhalten haben, in denen lediglich zeitliche Angaben dazu enthalten waren, wann der positive Test 28 Tage bzw. 90 Tage zurückliegt, werden im Laufe der kommenden Woche neue Nachweise erhalten, in denen auch Angaben dazu enthalten sind, an welchen Tagen der PCR-Test 180 Tage  bzw.  sechs Monate  zurückliegt.

Jeder Bürger hat die Möglichkeit, sich in einer Apotheke, die diesen Service anbietet, ein digitales Genesenenzertifikat (= Genesenennachweis) kostenfrei ausstellen zu lassen. Hierzu müssen lediglich der von der Stadt zugesandte Nachweis und ein Personalausweis (oder ein anderes gültiges Ausweisdokument mit Lichtbild) vorlegt werden.
Die Apotheken stellen aus technischen Gründen bis auf weiteres für alle genesenen Personen Genesenenzertifikate für einen Zeitraum von 180 Tagen nach dem PCR-Test aus. Hierbei erfolgt aktuell keine Differenzierung von geimpften und ungeimpften Corona-Infizierten.

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