Keine einrichtungsbezogene Impfpflicht mehr

4. Januar 2023 | Natur & Gesundheit | Ein Kommentar

Die Regelung der so genannten einrichtungsbezogenen Impfpflicht ist nunmehr seit dem 1. Januar 2023 außer Kraft. Se war im Dezember 2021 vom Bundesgesetzgeber beschlossen worden.

Die Impfpflicht war eingeführt worden, um die besonders gefährdeten Menschen in diesen Einrichtungen vor einer Corona-Infektion zu schützen. Die Regelung des § 20a IfSG war von vornherein bis zum Ende des Jahres 2022 befristet gewesen und wurde vom Bundesgesetzgeber nun nicht weiter verlängert.

Die „Allgemeinverfügung der Stadt Halle (Saale) zu Meldungen nach § 20a lfSG“ vom 9. März 2022 ist daher aufgrund des Wegfalls der gesetzlichen Regelung zum 31. Dezember 2022 inhaltlich gegenstandslos geworden und seit dem 1. Januar 2023 nicht mehr wirksam. In Folge dessen wurden sämtliche § 20a IfSG-Prüfverfahren beim Fachbereich Gesundheitsamt der Stadt Halle (Saale) beendet.

Beschäftigte in medizinischen oder pflegerischen Einrichtungen und Unternehmen müssen ihrem Arbeitgeber nun also keinen Corona-Immunitätsnachweis mehr vorlegen. Zudem müssen jetzt auch keine Meldungen von Einrichtungen mehr an den Fachbereich Gesundheit erfolgen.

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