Behandlung und Schutz psychisch Kranker ist neu geregelt

14. September 2020 | Natur & Gesundheit, Politik | Keine Kommentare

 

Sachsen-Anhalts Landesregierung hat die psychiatrische Versorgung im Land modernisiert. Hierzu ist am Wochenende das Gesetz über Hilfen und Schutzmaßnahmen für Personen mit einer psychischen Erkrankung  verabschiedet worden.

„Wir haben das in die Jahre gekommene Gesetz auf rechtssichere Füße gestellt. Damit verbessern wir die Situation psychisch kranker Menschen sowie deren Angehörigen und Kinder“, erklärte Sozialministerin Petra Grimm-Benne diesbezüglich. Daneben biete das Gesetz die rechtliche Grundlage, um die Vornahme notwendiger Einweisungen zu ermöglichen, wenn akute psychische Erkrankungen vorliegen, die mit einer erheblichen Selbst- oder Fremdgefährdung verbunden sind.

Unter anderem werden künftig die Patientenrechte gestärkt, indem verbindlich Patientenfürsprecher auf kommunaler Ebene eingesetzt werden. Zudem tragen ab dem Jahr 2022 Psychiatriekoordinatoren in den Landkreisen und kreisfreien Städten dazu bei, die Versorgungsstrukturen für Hilfesuchende zu optimieren und wirken darauf hin, dass ihnen ihrem individuellen Hilfebedarf entsprechend, angemessene und abgestimmte Hilfen zukommen. Außerdem werden Kommunen bei der Bildung von gemeindepsychiatrischen Verbünden unterstützt.

Grimm-Benne sagte hierzu, sie hoffe, dass sich psychisch kranke Menschen dadurch künftig dazu ermutigt fühlen würden, sich zusammenzufinden und ihren Stimmen stärkeres Gehör zu verleihen.

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