Corona-Sondervermögen: Projektförderung im Kulturbereich

2. August 2022 | Kultur | Keine Kommentare

Sachsen-Anhalts Landesregierung hat beschlossen, Vorhaben im Kulturbereich im Rahmen des  Corona-Sondervermögens zu unterstützen. Die Förderung betrifft Maßnahmen in den Bereichen „Kinder- und Jugendkultur, Soziokultur, Traditions- und Heimatpflege sowie Projektarbeit in Museen“, „Digitalisierung von Museen, kulturellen Einrichtungen und Kulturgütern“ sowie „Kommunale öffentliche Bibliotheken“.

Kulturstaatssekretär Dr. Sebastian Putz rief Institutionen und Vereine zur breiten Nutzung dieser Fördermöglichkeiten auf und erklärte: „Um die Auswirkungen der Pandemie auf den Kulturbereich mildern zu können, bedarf es weiterhin erheblicher Kraftanstrengungen. Die jetzt zu Verfügung gestellten Mittel sollen den Kultureinrichtungen den Rücken freihalten und sie stärken. Die Wiederbelebung und Wiederaufnahme kultureller Aktivitäten hat einen hohen Stellenwert für die soziale Teilhabe und den sozialen Zusammenhalt. Wir helfen weiterhin, wo es notwendig ist. Dies ist ein wichtiges Signal für die Kulturschaffenden im Land.“

Die Bewilligung der Mittel erfolgt auf der Grundlage der Kulturförderrichtlinie. In den Bereichen Kinder- und Jugendkultur sowie Soziokultur ist eine Übertragbarkeit der Fördermittel bis 2024 und für die Bibliotheken bis 2026 möglich. Somit können hier mehrjährige Vorhaben gefördert werden.

In der Antragsbegründung ist der Bezug zur Corona-Pandemie und deren Auswirkungen sowie zur Wiederbelebung der Kultur- und Vereinstätigkeit plausibel darzustellen. Grundsätzlich beträgt der jährliche Mindestbetrag der Landesförderung 5.000 Euro und der Höchstbetrag 25.000 Euro. Das Fördervolumen für das Jahr 2023 hat insgesamt einen Umfang von rund 1,4 Millionen Euro.

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