Hochschulen: „Zukunftsvertrag“ sieht bis zu 40 Millionen Euro Förderung vor

26. März 2021 | Bildung und Wissenschaft | Keine Kommentare

Bereits im Sommer 2019 unterzeichneten Bund und Ländern einen „Zukunftsvertrag“ mit einem sogenannten Pakt für Forschung und Innovation, durch welchen festgeschrieben wurde, dass die finanziellen Zuwendungen des Bundes an die Wissenschaftsorganisationen von 2021 bis 2030 um jährlich drei Prozent ansteigen sollen.

Wie das Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierung in Sachsen-Anhalt gestern mitteilte, sind nun jedoch auch die Weichen für eine erfolgreiche Umsetzung des Zukunftsvertrages „Studium und Lehre stärken“ gestellt worden. Dazu unterzeichneten das Wissenschaftsministerium und die Hochschulen eine bis 2027 geschlossene entsprechende Vereinbarung.

Diese sieht vor, dass die Hochschulen zusätzlich zur Grundfinanzierung vom Land auch weiterhin Geld vom Bund erhalten, abhängig von der tatsächlichen Entwicklung der Studierenden- und Absolventenzahlen für 2021 insgesamt rund 15,5 Millionen Euro. Bis 2024 erhöht sich dieser Betrag auf rund 40 Millionen Euro – das ist mehr, als die Hochschulen aus dem aktuell laufenden „Hochschulpakt 2020“ erhalten.

Die Wissenschaftsministerinnen und -minister der Länder hatten den „Zukunftsvertrag Studium und Lehre stärken“ mit Bundesforschungsministerin Karliczek ausgehandelt. Er ersetzt den Hochschulpakt, der 2007 gestartet wurde und 2023 ausläuft. In diesem Zeitraum erhielt und erhält Sachsen-Anhalt zur Stärkung des Hochschulsystems rund 476 Millionen Euro. Im Gegenzug hat das Land seine Studienkapazitäten trotz gegenläufiger demografischer Entwicklung nicht abgebaut, sondern mit Blick auf die bundesweit seit langem stark steigende Zahl der Studienanfängerinnen und -anfänger aufrecht erhalten. Im Anschluss an den auslaufenden Hochschulpakt beteiligt sich der Bund über den „Zukunftsvertrag“ von 2021 bis 2023 mit jährlich rund 1,88 Milliarden Euro an der Sicherung und Verbesserung von Studium und Lehre; von 2024 an steigt die Summe auf 2,05 Milliarden Euro. Die Länder müssen diese Mittel in ihrem Hochschulsystem gegenfinanzieren.

Willingmann erklärte hierzu gestern: „Ich freue mich, dass wir in durchaus zähen Verhandlungen erreicht haben, dass der Bund Studium und Lehre an unseren Hochschulen über den Zukunftsvertrag erstmals dauerhaft unterstützt. Dies ist ein weiterer Baustein, um für unsere so wichtigen Wissenschaftseinrichtungen gute und stabile Rahmenbedingungen zu schaffen. Mit der jetzt unterzeichneten Vereinbarung gibt es nun auch einen verlässlichen Fahrplan, wie die erheblichen zusätzlichen Mittel in Sachsen-Anhalt verwendet werden. Das gibt den Hochschulen Planungssicherheit, beispielsweise wenn es darum geht, Stellen nicht nur befristet, sondern dauerhaft zu besetzen.“

Kern der Vereinbarung ist sowohl der Erhalt der personalbezogenen Studienkapazitäten auf dem Stand des Jahres 2018 wie auch die Verbesserung der Studienbedingungen. Letztere sollen vor allem durch die Schaffung dauerhafter Stellen an den Hochschulen erreicht werden. So soll etwa der Anteil des hauptberuflichen wissenschaftlichen und künstlerischen Personals, das bisher unbefristet beschäftigt ist, an den sieben staatlichen Hochschulen des Bundeslandes von 42,9 auf 45 Prozent erhöht werden.

Print Friendly, PDF & Email

Kommentar schreiben