Anmeldung der Schulanfänger für das Schuljahr 2023/24 ab sofort möglich

1. Februar 2022 | Bildung und Wissenschaft | Keine Kommentare

 

Alle Kinder, die bis zum 30. Juni 2023 das sechste Lebensjahr vollenden, werden mit Beginn des Schuljahres 2023/24 schulpflichtig.

Für die Eltern und Sorgeberechtigten der schulpflichtig werdenden Kinder besteht ab sofort die Möglichkeit, die Anmeldungen für die Schulen über das neue Serviceportal Schule vorzunehmen sowie Termine zur Vorstellung in der zuständigen Schule zu vereinbaren.

Auch Kinder, die bis zum 30. Juni 2023 das fünfte Lebensjahr vollenden, können auf Antrag der Sorgeberechtigten, mit Beginn des Schuljahres 2023/24 in die Schule aufgenommen werden. Sie müssen dafür jedoch die erforderlichen körperlichen und geistigen Voraussetzungen besitzen und in ihrem sozialen Verhalten ausreichend entwickelt sein.

Die Schulaufnahme findet an der jeweiligen Grundschule im Schulbezirk, entsprechend der festgeschriebenen Schulbezirke statt.

Für das Anmeldeverfahren ist das Serviceportal ab 1. Februar 2022 zu erreichen.

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