Verfasste Forenbeiträge

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  • #24271

    @kenno: Aus verschiedenen GWL. Weiß leider ich aber nicht genau. Für jeden Brunenen gibt es Vorgaben des LBGR bzw. der Gutachter. vernässte Agrar-Flächen sind nicht vom Betriebsplan der LMBV erfasst. Hier wurde bspw. mit Unt. Wasserbehörde nach Lösungen gesucht – Ausgang kenne ich nicht.

    #24270

    @kenno: Meines Wissens ist in Medientermin vor Ort am Sperrbereich zum Beginn der Abbrucharbeiten Ende Januar 2013 von LMBV vorgesehen, aber noch nicht mit den Behörden endgültig abgestimmt. An den Betroffenen- bzw. Bürger-Informationsveranstaltungen in N. auf Einladung der BM wird festgehalten – jedoch ist noch kein neuer Termin gefixt.

    #24230

    Der See-Rückkauf von der Kommune und die erfolgte Entschädigung der betroffenen Bürger durch die LMBV sind zwei völlig verschiedene „Paar Schuhe“. Die betroffenen Bürger sind auf der Basis einzelner notarieller Verträge für Ihre Verluste entschädigt worden (sofern dies materiell überhaupt möglich ist). Doch Geld ist nicht immer alles. Es gab/gibt von Anfang an auf Wunsch der Betroffenen die Option , falls noch persönliche Dinge geborgen werden können, dass diese noch an die Eigentümer übergeben werden, wenn diese dies wünschen. Sofern dafür bereits von der LMBV ein Ausgleich gezahlt worden ist, schreibt der Geldgeber Bund dann auch eine Abgeltung vor. Dafür haben die Betroffenen bisher Verständnis.

    #23696

    Die Glaubwürdigkeit – auch von kenno – wird nicht höher, wenn immer wieder neue Laien-Hypothesen und unbewiesene Behauptungen aufgestellt werden. // Noch mal: Die eingeleiteten Entwässerungsmassnahmen in der bebauten Altkippe haben zur Entscheidung über die beabsichtigten Abbruchmassnahmen beigetragen. Eine Wiederholung des „Dramas“ will niemand – und sollte auch keiner herbeireden.

    #23689

    Diese Frage ist wohl an die StA zu stellen. Dr. Clostermann ist sowohl für LAGB und StA tätig. // Grad eben ist lt Kenno Eile geboten und der Bereich unsicher, nun wieder stabil.// Die Rutschungskonturen hängen sicherlich u.a. auch mit dem verbliebenen Restkohlepfeiler, aber auch untertägigen Hohlräumen, Fließrinnen in den GWL u.v.a.m. zusammen – da kann man auf die Ursachengutachten in 2013 gespannt sein.

    #23680

    Gutachter: Für die LMBV ist ein Gutachter-Team unter Leitung des renommierten Experten Prof. Dr. Katzenbach von der TU Darmstadt tätig. Alle Arbeitsschritte im Sperrgebiet erfolgen auschließlich nach seinem „grünen Gutachterstempel“ und immer nur mit der Zustimmung der zuständigen Bergbehörde. Diese wiederum „bedient“ sich weiterer anerkannter, von ihr beauftragter Gutachter. Dr. Lersow gehört (noch) nicht dazu, treibt aber eigene, unabhängige Untersuchungen voran – quasi eine hilfreiche Gewaltenteilung auch in der Experten- und Gutachterwelt.

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