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    @redhall
    Schulsozialarbeit wird im Rahmen der Jugendhilfe angeboten. Die Rechtsgrundlage bietet dazu das SGBVIII insbesondere der Paragraph 13. Somit ist sie primär eine kommunale Aufgabe. Finanziert wird sie in Deutschland allerdings ganz unterschiedlich. Es gibt Bundes-, Landes-, oder auch kommunale Mittel. Daher ist die Zuordnung von redhall so nicht richtig.

    Richtig ist allerdings, dass mehr Schulen in Halle Schulsozialarbeit benötigen, als durch die ESF Förderung ermöglicht wurden. Dies hat der JHA durch eine überlegte, ausgewogene und keineswegs überzogene Jugendhilfeplanung versucht zu verbessern. Selbst wenn diese beantragte Änderung voll umfänglich erfolgen würde, hätte Halle weiterhin deutlich weniger Personal in der Jugendhilfe beschäftigt als andere Städte. Die extreme Unterfinanzierung präventiver Jugendarbeit in Halle kann übrigens in der sogenannten Consens-Studie eindrucksvoll nachgewiesen werden. Dies hat der JHA und auch der Stadtrat erkannt und wir versuchen nun nachzubessern. Leider hat der Oberbürgermeister als einziger dagegen gestimmt. Sehr bedauernswert!

    Wer den Versuch, die Jugendhilfe aus ihrer krassen Unterfinanzierung heraus zu führen, als konzeptionslos bezeichnet, der diskreditiert die Bemühungen des JHA konsensfähige Lösungen zu erarbeiten. Auch den Mitgliedern des JHA ist bekannt, dass Geldscheine nicht aus dem Farbkopierer kommen. Nicht die Stadträte, sondern, der OB hat hier mittels Widerspruch das Aushandeln eines guten Kompromiss in diesem sensiblen Bereich verhindert.

    Welches Konzept allerdings hinter der bisherigen Methode steht, extreme soziale Herausforderungen mit fortschreitender Ausdünnung präventiver Hilfen zu beantworten, das würde ich dann doch sehr gerne erklärt bekommen!

    MfG Detlef Wend, SPD, Stadtrat und Vorsitzender des Jugendhilfeausschuss

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