Zum Tag der deutschen Einheit: Drohnenverbot über Halles Innenstadt

24. September 2021 | Meldungen | 9 Kommentare
In einer aktuellen Pressemitteilung weißt die Polizei die Bürgerinnen und Bürger von Halle darauf hin, dass aus Sicherheitsgründen am 02.10.2021 für die Zeit von 12.00 Uhr bis 20.00 Uhr und am 03.10.2021 für die Zeit von 08.00 Uhr bis 19.00 Uhr durch das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur eine Flugbeschränkung für das Gebiet um die Altstadt der Stadt Halle (Saale) erlassen wurde.
Demnach ist in dieser Zeit im Radius von 3 Nautischen Meilen (ca. 5,6 km) um den Steintorplatz herum, der Betrieb von Flugmodellen und unbemannten Luftfahrtsystemen (Drohnen) untersagt. Davon ausgenommen sind Einsatzflüge der Polizei, Flüge auf Veranlassung der Polizei, Flüge im Rettungs- und Katastrophenschutzeinsatz sowie Ambulanzflüge und Flüge von Staatsluftfahrzeugen mit Bezug zu den Feierlichkeiten. Für diese Ausnahmen gelten gesonderte Regelungen, die bei der Deutschen Flugsicherung (DFS) erfragt werden können.
Zuwiderhandlungen gegen diese Beschränkungen werden nach § 62 des Luftverkehrsgesetzes strafrechtlich verfolgt.
Weiterhin gibt es gesonderte Regelungen für die Funkkommunikations- und Transponderpflicht für Luftfahrzeuge, die im Radius von 14 Nautischen Meilen (ca. 26 km) um den halleschen Steintorplatz zu beachten sind. Auch hierzu wird an die Deutsche Flugsicherung (DFS) verwiesen.
Print Friendly, PDF & Email
9 Kommentare

Kommentar schreiben