Keine Konsequenzen bei Verkehrsverstößen von Minister-Fahrern? Empörung über zweierlei Maß

6. Februar 2023 | Politik | Ein Kommentar

Wie der MDR berichtet, brauchen Fahrer der Ministerien des Landes Sachsen-Anhalt kaum  Konsequenzen zu fürchten, wenn sie bei Verkehrsverstößen geblitzt“ werden. So können manchmal die Landesministerien selbst entscheiden, ob der Fahrer des geblitzten Dienstwagens der Polizei oder dem Ordnungsamt gemeldet wird oder nicht.

Ein Beispiel aus dem Bildungsministerium lenkte nun die Aufmerksamkeit auf diese Praxis. So habe es im  September 2021 umfangreichen Schriftverkehr zwischen dem Referat für Personalangelegen und einem Ermittlungsbeamten gegeben.  Eine Auskunft über den Fahrer hatte das Ministerium nicht erteilt. Seit 16. September war Eva Feussner (CDU) Ministerin, davor Marco Tullner (ebenfalls CDU).

Der MDR zitiert dazu einen Regierungssprecher: „Nach § 41 Abs. 1 StVG ist die Anordnung von Übermittlungssperren in den Fahrzeugregistern zulässig, wenn erhebliche öffentliche Interessen gegen die Offenbarung der Halterdaten bestehen. Dieses Interesse besteht auch bei den Fahrzeugen der Landesregierung. Nach § 41 Abs. 3 StVG ist die Übermittlung trotz bestehender Sperre im Einzelfall zulässig, wenn an der Kenntnis der gesperrten Daten ein überwiegendes öffentliches Interesse, insbesondere an der Verfolgung von Straftaten besteht. Vor der Übermittlung ist der betroffenen Person Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben, es sei denn, die Anhörung würde dem Zweck der Übermittlung zuwiderlaufen.“

Reaktionen der Oppositionellen politischen Parteien bleiben nicht aus:  Die Landtagsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN fordert die Landesministerien zur Weitergabe von Fahrerdaten, der Dienstwagen-Fahrer*innen von Ministern, an die zuständigen Ordnungs- und Polizeibehörden bei Verkehrsverstößen auf. Mit Blick auf ein nicht näher definiertes öffentliches Interesse verweigern diese bislang teilweise die Weitergabe. Dazu erklärt Sebastian Striegel, innenpolitischer Sprecher der Fraktion: „Die Straßenverkehrsordnung gilt für alle. Sie sieht für Ministerinnen und Minister grundsätzlich keine Sonderrechte vor. Die berichtete Praxis, wonach einige Ministerien die Weitergabe von Informationen über ihre Fahrer*innen bei Verkehrsverstößen verweigern, befremdet mich. Das ist ein Leitungsproblem. Wir erwarten, dass gleiches Recht für alle gilt, auch im Straßenverkehr. Rasen oder Wildparken, darf auch für Ministerlimousinen nicht ohne Konsequenzen bleiben.“

Auch die Fraktion DIE LINKE fordert vollständige Transparenz von der Landesregierung. „Es darf bei Fahrten von Minister:innen oder Staatssekretär:innen keine Doppelstandards geben. Verkehrssünden von Ministerien dürfen nicht anders behandelt werden als Verkehrssünden von anderen Menschen. Die Sonderbehandlung für die Fahrer:innen der Ministerien hält DIE LINKE für rechtsstaatlich extrem bedenklich. Mit einer kleinen Anfrage soll die Landesregierung offenlegen, wie viele Verstößen gegen die StVO durch Dienstwagen der Landesregierung überhaupt bekannt sind und aus welchen Gründen die Ahndung der Verkehrsverstöße durch die Landesregierung
blockiert wurde.“ heißt es in einer Stellungnahme der Fraktion.

Print Friendly, PDF & Email
Ein Kommentar

Kommentar schreiben