Ob man Singvögel im Sommer füttern darf oder es besser nicht tun sollte, ist bei Ornithologen umstritten, in Halle ist es jedenfalls nicht erlaubt, denn in der Gefahrenabwehrverordnung steht:
„Es ist verboten, im Stadtgebiet frei lebende Tiere zu füttern. Dieses Verbot umfasst nicht die Winterfütterung von Singvögeln an Futterhäusern“.
Die Sommerfütterung an Futterhäusern ist also verboten.
Ab sofort müssen deshalb die Spatzen vor unserem Küchenfenster, die zuhauf unter dem benachbarten Dach nisten und mehrfach in Jahr Junge großziehen, auf ihre Zusatzration von mir verzichten, damit ich die von ihnen ausgehende Gefahr von der Stadt abwehre.