Finanzministerium wirbt für neues elektronisches Lohnsteuer-Ermäßigungsverfahren (ELeV)

18. Oktober 2021 | Vermischtes, Wirtschaft | Keine Kommentare

 

Die elektronische Antragstellung im Lohnsteuer-Ermäßigungsverfahren ist nun endlich eingeführt und ab sofort für Mein ELSTER und die Verwendung in anderen Steuersoftwareprodukten freigeschaltet. Dies gab Sachsen-Anhalts Finanzminister Michael Richter am Wochenende bekannt.

„Mit dieser technischen Neuerung ist es jetzt für alle Steuerpflichtigen von jedem Ort aus möglich, den Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung, den Antrag auf Steuerklassenwechsel, die Erklärung zum dauernden Getrenntleben, die Erklärung zur Wiederaufnahme der ehelichen/lebenspartnerschaftlichen Gemeinschaft oder Anträge zu elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmalen (ELStAM) zu stellen.“, so der Minister.

Trotzdem ist es neben der Möglichkeit der elektronischen Antragstellung jedoch auch weiterhin möglich, die genannten Anträge auf Papier beim Finanzamt einzureichen, wenngleich auch die Finanzämter aufgrund schnellerer Bearbeitungmöglichkeiten empfehlen, die elektronische Antragstellung zu nutzen.

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