BUND: „Hubschrauberplatz in Lettin nicht genehmigungsfähig“
28. Januar 2021 | Umwelt + Verkehr | 4 KommentareDer BUND lehnt in seiner Stellungnahme den am 28.10.2020 eingereichten Antrag auf einen privaten „Hubschrauber-Sonderlandeplatz“ in Halle-Lettin als nicht
genehmigungsfähig ab. Vor allem mit der massiven Lärmbelastung für Anwohner und Natur, den Gefahren für geschützte Vogelarten sowie dem Fehlen der Unterlagen zur vorgeschriebenen Umweltverträglichkeitsprüfung und FFH-Verträglichkeit begründet der anerkannte Naturschutzverband seine Ablehnung, aber auch darüber hinaus sei der Antrag völlig unzureichend und unvollständig.
„Genau genommen ist der geplante Flugplatzstandort von FFH-Gebieten und Naturschutzgebieten vollkommen eingekreist“, stellt Ralf Meyer, Landesvorsitzender des
BUND, fest. „Es ist offenkundig, dass das Vorhaben nicht ohne die gebotene FFH-Verträglichkeitsprüfung zugelassen werden kann, da nicht ausgeschlossen werden kann, dass wesentliche Erhaltungsziele beeinträchtigt werden“.
Neben dem Umweltbericht für die nach Luftverkehrsgesetz (LuftVG) vorgeschriebenen Umwelt- und FFH-Verträglichkeitsprüfungen fehlen eine Flugbewegungsprognose
und Artenschutzprüfungen, insbesondere für beeinträchtigte Vogelarten. Der Antrag begründet zudem nicht, wie im LuftVG eigentlich vorgesehen, warum der Flugplatz überhaupt nötig ist. Die Notwendigkeit ist – vor allem vor dem Hintergrund des bereits bestehenden Flugplatzes in Oppin – höchst fraglich. Auch das Lärmschutzgutachten ist nach Einschätzung des BUND Sachsen-Anhalt unbrauchbar.
Darüber hinaus hat der BUND bei der Genehmigungsbehörde Auskunft darüber beantragt, zu welchen Zwecken und in welcher Form und wie oft in den letzten 3 Jahren
Außenlandeerlaubnisse erteilt wurden.
Im Falle einer Genehmigung des vorgelegten Antrages trotz derdargelegten umfangreichen Versäumnisse, macht der anerkannte Naturschutzverband die Genehmigungsbehörde schon einmal vorsorglich auf sein bestehende Klagerecht nach demUmwelt-Rechtsbehelfsgesetz aufmerksam.
Die vollständige Begründung zur Stellungnahme des BUND Sachsen-Anhalt e.V., kann unter www.bund-halle.com/heliflugplatz-lettin nachgelesen werden.
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Es gibt gute Straßen in Lettin, seid Daggi dort wohnt, Fahrrad ist angesagt!
Wat fün Quatsch, wo gelandet werden darf, darf nach Luftrecht auch gestartet werden.
Aber nicht als Startplatz.
Was die wollen; der Landeplatz ist doch schon genehmigt, und zwar jährlich neu…