BUND: „Hubschrauberplatz in Lettin nicht genehmigungsfähig“

28. Januar 2021 | Umwelt + Verkehr | 4 Kommentare

Der BUND lehnt in seiner Stellungnahme den am 28.10.2020 eingereichten Antrag auf einen privaten „Hubschrauber-Sonderlandeplatz“ in Halle-Lettin als nicht
genehmigungsfähig ab. Vor allem mit der massiven Lärmbelastung für Anwohner und Natur, den Gefahren für geschützte Vogelarten sowie dem Fehlen der Unterlagen zur vorgeschriebenen Umweltverträglichkeitsprüfung und FFH-Verträglichkeit begründet der anerkannte Naturschutzverband seine Ablehnung, aber auch darüber hinaus sei der Antrag völlig unzureichend und unvollständig.

„Genau genommen ist der geplante Flugplatzstandort von FFH-Gebieten und Naturschutzgebieten vollkommen eingekreist“, stellt Ralf Meyer, Landesvorsitzender des
BUND, fest. „Es ist offenkundig, dass das Vorhaben nicht ohne die gebotene FFH-Verträglichkeitsprüfung zugelassen werden kann, da nicht ausgeschlossen werden kann, dass wesentliche Erhaltungsziele beeinträchtigt werden“.

Neben dem Umweltbericht für die nach Luftverkehrsgesetz (LuftVG) vorgeschriebenen Umwelt- und FFH-Verträglichkeitsprüfungen fehlen eine Flugbewegungsprognose
und Artenschutzprüfungen, insbesondere für beeinträchtigte Vogelarten. Der Antrag begründet zudem nicht, wie im LuftVG eigentlich vorgesehen, warum der Flugplatz überhaupt nötig ist. Die Notwendigkeit ist – vor allem vor dem Hintergrund des bereits bestehenden Flugplatzes in Oppin – höchst fraglich. Auch das  Lärmschutzgutachten ist nach Einschätzung des BUND Sachsen-Anhalt unbrauchbar.

Darüber hinaus hat der BUND bei der Genehmigungsbehörde Auskunft darüber beantragt, zu welchen Zwecken und in welcher Form und wie oft in den letzten 3 Jahren
Außenlandeerlaubnisse erteilt wurden.

Im Falle einer Genehmigung des vorgelegten Antrages trotz derdargelegten umfangreichen Versäumnisse, macht der anerkannte Naturschutzverband die Genehmigungsbehörde schon einmal vorsorglich auf sein bestehende Klagerecht nach demUmwelt-Rechtsbehelfsgesetz aufmerksam.

Die vollständige Begründung zur Stellungnahme des BUND Sachsen-Anhalt e.V., kann unter www.bund-halle.com/heliflugplatz-lettin nachgelesen werden.

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