Einschränkung der Versammlungsfreiheit wegen Neonazi im Gespräch
26. August 2020 | Politik, Vermischtes | 4 Kommentare
Das Innenministerium von Sachsen-Anhalt arbeitet nach eigenen Angaben daran das Versammlungsgesetz zu ändern, so sollen Demonstrationen des Neonazis und Marktplatz-Schreihalses Sven Liebich in Halle (Saale) einfacher verboten werden können. Ministerpräsident Haseloff hatte das Ministerium dazu aufgefordert. Das überparteiliche Bündnis „Halle gegen Rechts“ kritisiert die geplante Einschränkung der Versammlungsfreiheit allerdings als Schritt in die falsche Richtung.
In den vergangenen Wochen wurde die öffentliche Kritik am Umgang mit den seit Jahren wöchentlich stattfindenden Demonstrationen des Neonazis Sven Liebich in Halle (Saale) lauter. Immer wieder zeigten Teilnehmer*innen antisemitische Motive wie einen stilisierten Judenstern mit Aufschrift „ungeimpft“, es kam zu zahlreichen Angriffen auf Journalistinnen und Beobachter, fortlaufend wurden und werden Personen in Redebeiträgen beleidigt, auf üble Art rassistisch und sexistisch herabgewürdigt. Teils fanden die rechtsextremen Aufmärsche täglich statt.
Halle gegen Rechts kritisiert seit Jahren die ungenügende Strafverfolgung im Zusammenhang mit diesen Versammlungen.
Das Innenministerium von Sachsen-Anhalt begegnet der bundesweiten Kritik und dem Unverständnis über die Vorgehensweise der Polizeiinspektion Halle (Saale) nun mit einem Vorschlag für eine Gesetzesänderung. Versammlungen sollen demnach künftig nicht mehr nur beschränkt und verboten werden können wenn sie die öffentliche Sicherheit, sondern bereits wenn sie die öffentliche Ordnung gefährden.
Halle gegen Rechts kritisiert allerdings, dass bereits nach der aktuellen Rechtslage Verbote einzelner Versammlungen von Sven Liebich möglich wären, zudem dieser als Versammlungsleiter durch die Behörden abgelehnt und als Redner untersagt werden könne.
„Das Problem ist nicht die Rechtslage, sondern die Durchsetzung des Rechts durch Versammlungsbehörde und Polizei“, betont Valentin Hacken, Sprecher von Halle gegen Rechts. „Bereits jetzt wären ausreichende Maßnahmen gegen Sven Liebich möglich, wenn die Polizei sich seine Kundgebungen und Redebeiträge genau anschauen würde!
Seit Jahren werden dort Straftaten begangen, Menschen beleidigt, bedroht und angegriffen. Die vorgeschlagene Einschränkung des Versammlungsrechts wäre ein Rückschritt für die Versammlungsfreiheit.“
Die Landesregierung sollte den aktuellen Vorschlag möglichst schnell zurückziehen und stattdessen den Dialog mit denen suchen, die sich seit Jahren mit Sven Liebich beschäftigen. Denn gemeinsam fänden sich sicher bessere Lösungen als die Einschränkung des Versammlungsrechts, so die Meinung des Sprechers.
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Ab wann soll dann zukünftig eine Demo die Öffentliche Ordnung stören? Radler auf der Hochstrasse? Besetzung von Parkplätzen?
Lieber einen Schreihals ertragen, als das Demonstrationsrecht in die Beliebigkeit der Politik zu geben.
Versammlungsleiter und Redner ablehnen wäre doch schon mal was, und die Lärmemission wirksam mit Auflage unterbinden: keine Beschallungsanlage. Auch könnte man dort das Befahren des Marktplatzes untersagen. Alles sehr subtile Maßnahmen
Damit tut sich keiner ein Gefallen. Auch in Berlin werden die Coronademos abgesagt, die darf, auch bei solchen Leuten, nicht passieren.
Eine Lex Beliebig ist für den eine zu große Ähre.