Land Sachsen-Anhalt: Verordnungen gegen Corona ab 18. März

17. März 2020 | Politik | Ein Kommentar

Ministerpräsident Reiner Haseloff wird auf dem Verordnungswege das öffentliche Leben so einschränken, dass die Ausbreitung des Corona-Virus weiter eingedämmt werden kann. Dies gab er in der heutigen Pressekonferenz bekannt.

Einkäufe sollen auf 7. Tage verteilt werden. So werden lebensnotwendige Geschäfte auch am Sonntag öffnen können. Damit soll die Grundversorgung der Bevölkerung gewährleistet werden. Dementsprechend wird auch das Sonntagsfahrverbot für LKW gelockert. Das dient klar dem Ziel darzustellen, dass Hamsterkäufe nicht notwendig sind.

Es wird keinen Bereich geben, der ohne Konsequenzen aus diese Krise herauskommt. Wir werden alle Einbußen haben. Aber Reiner Haseloff versichert, dass keiner alleine gelassen wird.

Mit der Bundesregierung wird sich auf allgemein gültige Verfahren abgestimmt. Dies wird an Landräte und Bürgermeister und Bürgermeisterinnen weitergegeben. Die Maßnahmen dienen auch dazu, unseren Sozial- und Rechtstaat zu erhalten.

Gesundheitsministerin Petra Grimm-Benne stellte die vom Kabinett beschlossene Verordnung vor:

Öffentliche- und nichtöffentliche Veranstaltungen über 50 Personen werden verboten.

Alle öffentliche Orte wie Clubs, Museen, Theater etc. müssen geschlossen werden. Das betrifft auch Bordelle. Auch Spielplätze werden geschlossen.

Offen bleiben Lebensmittelhandlungen, Apotheken, Getränkehandlungen, aber auch Tankstellen, Buchhandlungen und der Online-Handel

Sportstätten etc. werden geschlossen. Das betrifft auch Fitness-Studios.

Der Besuch von Krankenhäusern wird stark eingeschränkt, z.T. wird kein Besuch mehr zugelassen. Kinder sollten weiterhin besucht werden. Auch Abschiede von Totkranken sollten ermöglicht werden.

Auch Pflege- und Behinderteneinrichtungen werden mit einem Betreteverbot ausgestattet.

Kneipen werden geschlossen, Gastronomische Angebote, auch Hotels können geöffnet bleiben, allerdings mit Abstandsregeln und unter 50 Personen. Auch Imbisse können geöffnet bleiben. Auch Hotelbetrieb bleibt vorerst weiter in Betrieb.

Wirtschaftsminister Prof. Dr. Armin Willingmann ergänzte zu Wirtschaftsfragen: Der Adressat für etwaige Entschädigungen ist der Staat, also muß auch das Land Sachsen-Anhalt Mittel dafür zur Verfügungen stellen. Das muß aber noch geprüft werden.

Das größte Gefahr für die Unternehmen ist im Moment die Liquidität. Erste Adresse ist die Hausbank, aber es werden auch Mitteln vom Bund zur Verfügung gestellt. Weitere Maßnahmen kommen vom Finanzminister. Steuervorauszahlungen werden ggf. ausgesetzt.

Die Laufzeit der Verordnung, so der Ministerpräsident, geht bis zum 20. April. Sie tritt morgen, 18. März 2020 ab 0 Uhr in Kraft. Ministerpräsident Haseloff betonte: „Ein Zuwiderhandeln ist eine Straftat und wird entsprechend auch geahndet.“

Den gesamten Wortlaut der Verordnung können Sie hier nachlesen: Verordnung.pdf

Lt. PK ToK

 

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